Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Jahres-Selbstbeteiligung

Die Jahres-Selbstbeteiligung ist ein Teil des Versicherungsvertrages, bei dem der Versicherungsnehmer im Schadensfall einen gewissen Betrag selbst tragen muss, bevor die Versicherung für den Rest des Schadens aufkommt. Sie wird auch als Eigenbeteiligung oder Selbstbehalt bezeichnet und ist in der Regel in Euro angegeben. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird bei Vertragsabschluss zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft festgelegt und kann je nach Versicherungsart variieren.

Anwendungsbereiche der Jahres-Selbstbeteiligung
Die Jahres-Selbstbeteiligung findet vor allem in Versicherungen Anwendung, bei denen es um die Absicherung von Schäden geht. Sie dient dazu, den Versicherungsnehmer an den Kosten des Schadens zu beteiligen und somit auch zu einer gewissen Eigenverantwortung anzuregen. Im Folgenden werden wir uns die gängigsten Versicherungsarten anschauen, bei denen die Jahres-Selbstbeteiligung üblich ist.

  1. Kfz-Versicherung
    In der Kfz-Versicherung ist die Jahres-Selbstbeteiligung eine gängige Praxis. Sie kommt vor allem bei der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zum Einsatz. Im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer einen vorher vereinbarten Betrag selbst tragen, bevor die Versicherung den Rest des Schadens übernimmt. Dieser Betrag kann je nach Versicherungsgesellschaft und Vertragshöhe variieren und bewegt sich in der Regel zwischen 150 und 1.000 Euro.
  2. Hausratversicherung
    Auch in der Hausratversicherung ist die Jahres-Selbstbeteiligung üblich. Sie kommt zum Tragen, wenn in der Wohnung oder im Haus des Versicherungsnehmers ein Schaden entsteht, beispielsweise durch Feuer, Wasser oder Einbruchdiebstahl. Auch hier muss der Versicherungsnehmer einen vereinbarten Betrag selbst tragen, bevor die Versicherung einspringt. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann je nach Vertrag und Versicherungsgesellschaft variieren.
  3. Private Haftpflichtversicherung
    Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Auch hier ist die Jahres-Selbstbeteiligung üblich, um den Versicherungsnehmer an den Kosten des Schadens zu beteiligen. Sie kann je nach Versicherungsgesellschaft und Vertragshöhe zwischen 100 und 500 Euro betragen.
  4. Reiseversicherung
    Bei der Reiseversicherung gibt es verschiedene Arten der Jahres-Selbstbeteiligung. Zum einen gibt es die Selbstbeteiligung bei Reiserücktrittsversicherungen, bei der der Versicherungsnehmer im Falle einer Stornierung der Reise einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Zum anderen gibt es die Selbstbeteiligung bei der Reisekrankenversicherung, bei der der Versicherungsnehmer einen Teil der Behandlungskosten im Ausland selbst tragen muss.

Vorteile der Jahres-Selbstbeteiligung

  1. Ein großer Vorteil der Jahres-Selbstbeteiligung ist die Kostenersparnis für Versicherungsnehmer. Durch die Selbstbeteiligung wird der Versicherungsbeitrag in der Regel gesenkt, da die Versicherung im Schadensfall nicht den kompletten Betrag übernehmen muss. Dadurch können Versicherte ihre monatlichen Ausgaben senken und haben somit mehr finanziellen Spielraum.
  2. Durch die Selbstbeteiligung werden Versicherungsnehmer dazu angehalten, verantwortungsbewusst mit ihrem Versicherungsschutz umzugehen. Sie überlegen sich genauer, ob ein Schaden wirklich bei der Versicherung gemeldet werden muss oder ob sie diesen selbst tragen können. Dadurch werden unnötige Schadensmeldungen vermieden und die Versicherung kann ihre Beiträge niedrig halten.
  3. Die Höhe der Jahres-Selbstbeteiligung kann in der Regel individuell mit der Versicherung vereinbart werden. Dadurch können Versicherte selbst entscheiden, wie hoch ihre Selbstbeteiligung sein soll und somit auch Einfluss auf ihre monatlichen Beiträge nehmen. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Versicherungsbeitrag.

Nachteile der Jahres-Selbstbeteiligung

  1. Der offensichtlichste Nachteil der Jahres-Selbstbeteiligung ist die finanzielle Belastung im Schadensfall. Versicherungsnehmer müssen den vereinbarten Betrag aus eigener Tasche zahlen, bevor die Versicherung einspringt. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung kann dies zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen.
  2. Die Jahres-Selbstbeteiligung kann auch zu einer ungleichen Verteilung der Kosten führen. Versicherte mit einem niedrigeren Einkommen können sich eine höhere Selbstbeteiligung oft nicht leisten und müssen somit im Schadensfall mehr aus eigener Tasche zahlen. Dies kann zu einer Benachteiligung von einkommensschwächeren Versicherten führen.
  3. Versicherungsausschluss bei zu vielen Schäden
    In manchen Fällen kann es vorkommen, dass Versicherer einen Versicherungsausschluss aussprechen, wenn ein Versicherungsnehmer zu viele Schäden innerhalb eines Jahres meldet. Dies kann passieren, wenn die Höhe der Selbstbeteiligung zu niedrig gewählt wurde und somit die Versicherung zu häufig in Anspruch genommen wird. In diesem Fall ist es wichtig, die Höhe der Selbstbeteiligung gut zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen.

Beispiele für Jahres-Selbstbeteiligung

  • Kfz-Versicherung
    Nehmen wir an, ein Autobesitzer hat einen Schaden an seinem Fahrzeug, der von der Versicherung gedeckt ist. Die Selbstbeteiligung in seinem Vertrag beträgt 500 Euro. Das bedeutet, dass er die ersten 500 Euro selbst bezahlen muss und die Versicherung erst ab dem Betrag von 501 Euro einspringt. Hat der Schaden beispielsweise einen Gesamtwert von 1000 Euro, so übernimmt die Versicherung 500 Euro und der Versicherungsnehmer muss die restlichen 500 Euro selbst tragen.
  • Private Krankenversicherung
    Hier kann die Selbstbeteiligung in Form von einem festen Betrag pro Jahr oder als prozentualer Anteil der Kosten festgelegt sein. Nehmen wir an, ein Versicherter hat eine Selbstbeteiligung von 500 Euro pro Jahr in seinem Vertrag. Hat er im Laufe des Jahres medizinische Behandlungen in Höhe von 2000 Euro, so muss er die ersten 500 Euro selbst zahlen und die Versicherung übernimmt die restlichen 1500 Euro. Hat er jedoch nur Behandlungen im Wert von 400 Euro, so muss er diese komplett selbst tragen, da die Selbstbeteiligung nicht überschritten wurde.

Zusammenfassung
Die Jahres-Selbstbeteiligung ist ein Betrag, den Versicherte im Schadensfall selbst zahlen, bevor die Versicherung leistet. Sie variiert je nach Versicherungsart und Vertrag und ist unter anderem in der Kfz-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung sowie bei Reiseversicherungen üblich. Die Selbstbeteiligung senkt meist die Versicherungsbeiträge und fördert ein verantwortungsbewusstes Verhalten der Versicherten, kann aber auch finanziell belastend sein und im Schadensfall zu einer ungleichen Kostenverteilung führen. Versicherer können bei zu vielen Schäden einen Versicherungsausschluss verhängen.