Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.
Begriff | Definition |
---|---|
Legalzession | Mit einer Legalzession oder "cessio legis" wird der Übergang einer fremden Forderung kraft Gesetzes beschrieben. Bei Versicherungen ist es üblich, dass eine Legalzession für die versicherte Person als Sicherheit in schwerwiegenden und bedeutsamen Fällen genutzt werden kann. Versicherungen sichern ihre Versicherungsnehmer durch Legalzessionen ab. Zusätzlich können Versicherungsgesellschaft ihre Versicherungsnehmer auch durch eine Haftungsübernahme schützen. In diesen Fällen übernimmt die Gesellschaft die Haftung mit einem hohen Geldwert, die eigentlich den Versicherungsnehmer treffen würde. Da sich Versicherungsgesellschaften aber auch selbst mittels bestimmter Richtlinien absichern müssen, wird auch hier in vielen Fällen eine Legalzession genutzt. Durch die Legalzession haftet die Versicherung für eine Schuld, für die andere verantwortlich sind. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Versicherungsgesellschaften die Schadensersatzforderungen ihrer Versicherungsnehmer übernehmen. Liegt jedoch eine Vertragsverletzung vor, muss die Haftung selbst übernommen werden. Wird zum Beispiel ein Verkehrsunfall vorsätzlich herbeigeführt, so muss die Kfz-Versicherung nicht für den Schaden aufkommen. Die Legalzession ist in § 67 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt. Danach gehen die Ansprüche auf Schadensersatz von Versicherten, ausgehend von geschädigten Dritten, auf die Versicherungsgesellschaft über. Die Versicherungsgesellschaft ist dann verpflichtet, den tatsächlich entstandenen Schaden inklusive Kosten zu übernehmen. Im Nachhinein kann die Versicherungsgesellschaft jedoch den Versicherungsfall überprüfen und potenzielle Regressansprüche geltend machen. Dies ist jedoch selten und kommt dann vor, wenn Versicherungsnehmer grobe Fehler gemacht haben.
|