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BegriffDefinition
Löschwasserschaden

Ein Löschwasserschaden bezieht sich auf Schäden, die durch das Löschen eines Brandes mit Wasser entstehen. Dabei kann es zu Beschädigungen an Gebäuden, Möbeln, Elektrogeräten und anderen Gegenständen kommen. Auch die Feuchtigkeit und Nässe, die beim Löschen entsteht, kann zu Folgeschäden wie Schimmelbildung führen.

Welche Versicherungen decken Löschwasserschäden ab?
Es gibt verschiedene Versicherungen, die im Falle von Löschwasserschäden für den Verbraucher relevant sein können. Dazu gehören unter anderem die Hausratversicherung, die Wohngebäudeversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Feuerversicherung:

  1. Hausratversicherung
    Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen in der Wohnung ab. Dazu gehören Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und andere persönliche Gegenstände. Im Falle von Löschwasserschäden durch einen Brand oder einen Rohrbruch in der Wohnung können diese Gegenstände beschädigt werden. Die Hausratversicherung übernimmt dann die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Gegenstände.

  2. Wohngebäudeversicherung
    Die Wohngebäudeversicherung ist für Schäden an der Immobilie selbst zuständig. Sie deckt Schäden an der Bausubstanz, wie zum Beispiel an Wänden, Böden und Decken, ab. Auch hier können Löschwasserschäden durch einen Brand oder einen Rohrbruch versichert sein. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten für die Instandsetzung der beschädigten Gebäudeteile.

  3. Haftpflichtversicherung
    Die Haftpflichtversicherung ist für Schäden zuständig, die man als Versicherungsnehmer anderen Personen zufügt. Im Falle von Löschwasserschäden kann dies zum Beispiel der Fall sein, wenn man versehentlich einen Brand auslöst und dadurch Schäden an fremdem Eigentum entstehen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann die Kosten für die Schadensregulierung.

  4. Feuerversicherung
    Die Feuerversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Schäden durch Feuer, Blitzschlag oder Explosion abdeckt. Sie ist oft in der Wohngebäudeversicherung enthalten, kann aber auch separat abgeschlossen werden. Im Falle von Löschwasserschäden durch einen Brand ist die Feuerversicherung zuständig und übernimmt die Kosten für die Schadensregulierung.

Welche gewerblichen Versicherungen decken Löschwasserschäden ab?
Löschwasserschäden können in gewerblichen Gebäuden unter anderem über die Gebäudeversicherung, die Inhaltsversicherung und die Betriebsunterbrechungsversicherung versichert sein:

  1. Gebäudeversicherung
    Die Gebäudeversicherung ist eine grundlegende Versicherung für gewerbliche Gebäude und deckt Schäden an der Bausubstanz ab. Dazu gehören auch Schäden durch Löschwasser, die beispielsweise durch einen Brand im Gebäude oder durch Löscharbeiten der Feuerwehr entstehen können. Die Gebäudeversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau des Gebäudes.

  2. Betriebsunterbrechungsversicherung
    Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine wichtige Absicherung für Unternehmen, die im Falle eines Schadens am Gebäude oder an der betrieblichen Einrichtung den Fortbestand des Unternehmens sicherstellen soll. Sie deckt unter anderem auch finanzielle Einbußen durch Betriebsunterbrechungen ab. Bei Löschwasserschäden kann die Betriebsunterbrechungsversicherung beispielsweise die Kosten für den Ausfall von Produktionsanlagen oder den Verlust von Waren ersetzen.

  3. Inhaltsversicherung
    Die Inhaltsversicherung deckt Schäden an betrieblichen Einrichtungen und Inventar ab. Auch hier können Löschwasserschäden in der Regel mitversichert werden. Dies ist insbesondere für Unternehmen wichtig, die über teure Maschinen oder empfindliche elektronische Geräte verfügen. Die Inhaltsversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Reparaturen oder die Neuanschaffung von beschädigten Gegenständen.

Welche Faktoren beeinflussen die Deckung von Löschwasserschäden?
Die Deckung von Löschwasserschäden hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Versicherung, der Versicherungspolice und der Ursache des Schadens. In der Regel sind Löschwasserschäden durch Brand oder Explosion von der Versicherung abgedeckt. Auch Schäden durch Löschen eines Feuers, das durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurde, können von der Versicherung übernommen werden.

Allerdings gibt es auch Fälle, in denen Löschwasserschäden nicht von der Versicherung gedeckt sind. Dazu gehören beispielsweise Schäden, die durch falsche Handhabung von Feuerlöschern oder anderen Löschmitteln entstehen. Auch Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder mutwillige Zerstörung verursacht wurden, werden in der Regel nicht von der Versicherung übernommen.

Zusammenfassung
Löschwasserschäden entstehen bei der Brandbekämpfung und können Gebäude, Möbel und Elektrogeräte beschädigen sowie Schimmelbildung verursachen. Verschiedene Versicherungen decken solche Schäden ab, darunter Hausrat-, Wohngebäude-, Haftpflicht- und Feuerversicherung. Für gewerbliche Gebäude sind die Gebäude-, Betriebsunterbrechungs- und Inhaltsversicherung relevant. Die Deckung hängt von der jeweiligen Police und der Schadensursache ab, wobei Schäden durch falsche Löschmittelhandhabung oder grobe Fahrlässigkeit meist ausgeschlossen sind.

Synonyme: Löschwasserschäden