Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Mehrfachversicherung | Von einer Mehrfachversicherung oder Doppelversicherung wird gesprochen, wenn sich ein Versicherungsnehmer bei mehreren Versicherungen gleichzeitig gegen die gleichen Risiken abgesichert hat und die addierten Versicherungssummen den tatsächlichen Versicherungswert übersteigen. Bei der Mehrfachversicherung wurde demnach derselbe Versicherungsschutz bei mehreren Versicherungen abgeschlossen, sodass die vereinbarten Versicherungssummen zusammen höher als der tatsächliche Versicherungswert ausfallen. Oft kommt es zu einer Mehrfachversicherung, weil Versicherungsnehmer vergessen, eine Versicherung rechtzeitig zu kündigen und bereits einen neuen Vertrag abgeschlossen haben. Mehrfachversicherungen können nur dann Sinn machen, wenn sie sich auf Vorsorgeversicherungen beziehen. Eine Mehrfachversicherung ist ansonsten nicht nur unnötig teuer, sondern kann auch im Falle eines Schadens Probleme machen. Mehrfachversicherungen bei Sachversicherungen könnten unter Umständen zur Prüfung eines Versicherungsbetruges führen. Hat ein Versicherungsnehmer in betrügerischer Absicht Mehrfachversicherungen abgeschlossen, um im Falle eines Schadens mehrfach von Erstattungen zu profitieren, handelt es sich um einen strafrechtlich relevanten Versicherungsbetrug. Kann dieser dem Versicherungsnehmer nachgewiesen werden, sind Versicherungsschutz und Erstattungsleistungen hinfällig. Noch häufiger kommt es jedoch aus Versehen zu einer Mehrfachversicherung. Im Falle eines Schadens ist die Zuordnung, welche Versicherung dann für den Schaden aufkommen muss, nicht einfach. Es kann sein, dass sich bei einer Mehrfachversicherung keine der Versicherungsgesellschaften für die Schadensübernahme verantwortlich fühlt.
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