Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Obligo | Der Begriff Obligo stammt vom lateinischen Wort „obligare“ ab, was mit vertraglich verpflichten, binden oder haften übersetzt werden kann. Das Obligo wird als Begriff der Verpflichtung insbesondere in der Wirtschaft, im Bankwesen sowie bei Haftungsfragen in Bezug auf Verbindlichkeiten verwendet. Im Finanzwesen beschreibt Obligo die Zahlungsverpflichtungen von Unternehmen, die nicht nur bereits erfasste Verbindlichkeiten, sondern auch künftige Zahlungsverpflichtungen umfassen. Um das Obligo richtig zu kalkulieren, müssen auch relevante Verträge vor dem Hintergrund von zukünftigen Zahlungen beachtet werden. Bei Wechselgeschäften kann durch den Zusatz „ohne Obligo“ die Haftung gegenüber folgenden Berechtigten ausgeschlossen werden. Das Wechselobligo besteht aus den gesamten Wechselverpflichtungen von Kunden gegenüber dem Kreditinstitut. Wechsel ankaufende Kreditinstitute führen ein Obligo-Buch mit allen eingereichten Wechseln. Seit der Einstellung von Wechselgeschäften wird Obligo fast nur noch als Lastschrift-Obligo genutzt, sofern ein Rückbelastungsrisiko als Teil des Kreditrisikos nicht ausgeschlossen werden kann. Der Begriff Obligo wird des Weiteren synonym für die Höhe des Kreditrisikos für einen Kreditnehmer genutzt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch bei Fragen der Haftung, der Gewähr und bei Verbindlichkeiten vom Obligo gesprochen. In der Materialwirtschaft erläutert das Bestellobligo die gesamte Summe von bestellten Waren und Gütern, die verbindlich abgenommen werden müssen. Hierzu zählen dann auch alle Zahlungsverpflichtungen aus diesen Bestellungen, denen noch nachgekommen werden muss. Rechnungsbeträge stellen bis zur Buchung als Wareneingang ein Obligo dar und gelten erst danach als Verbindlichkeit. Auch hier steht das Obligo für zu erwartende finanzielle Belastungen, die erst in der Zukunft zu Verbindlichkeiten werden.
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