Raub | Raub ist definiert als die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache unter Anwendung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Dabei ist es unerheblich, ob die Gewaltanwendung oder Drohung vor, während oder nach der Wegnahme erfolgt. Auch die Drohung mit einer zukünftigen Gefahr reicht aus, um den Tatbestand des Raubes zu erfüllen. Der Raub ist ein Verbrechen und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. In besonders schweren Fällen, wie beispielsweise bei schweren körperlichen Verletzungen oder Todesfolge des Opfers, kann die Strafe sogar lebenslangen Freiheitsentzug betragen. Gesetzliche Grundlage für den Raub Der Raub ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) in den §§ 249 und 250 geregelt und unterscheidet sich vom Diebstahl durch die Anwendung von Gewalt oder Drohungen. Nach § 249 StGB wird jemand, der mit Gewalt oder Drohungen gegen das Leben oder den Leib eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft. § 250 StGB sieht für besonders schwere Fälle des Raubes eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor. Dies betrifft Situationen, in denen der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet, Mittel zum Überwinden von Widerstand durch Gewalt oder Drohung mitführt oder eine andere Person zu einer solchen Handlung verleitet. Wie grenzt sich Raub vom Diebstahl ab? Der Hauptunterschied zwischen Raub und Diebstahl ist die Anwendung von Gewalt oder die Drohung damit beim Raub. - Raub erfordert aktives Handeln des Täters, wie das Bedrohen oder Angreifen des Opfers.
Diebstahl hingegen kann erfolgen, ohne dass das Opfer es bemerkt und ohne direkte Konfrontation.
- Raub wird aufgrund der Gewaltanwendung als schwereres Verbrechen angesehen und mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft.
Diebstahl wird im Allgemeinen weniger hart bestraft, meist mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. - Ein Räuber ist sich der Notwendigkeit der Gewaltanwendung bewusst, während ein Dieb auch ohne Gewalt zu einem Vermögensvorteil kommen kann.
Welche Versicherungen decken Raub? Im Folgenden werden die wichtigsten Versicherungen aufgeführt, die in solchen Fällen greifen können: - Hausratversicherung (Schutz innerhalb der Wohnung)
Die Hausratversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die in Bezug auf Raub in Betracht gezogen werden sollte. Sie deckt Schäden an den Gegenständen in der Wohnung ab, die durch Einbruch, Diebstahl oder Raub entstanden sind. Im Falle eines Raubes in der eigenen Wohnung greift die Hausratversicherung und erstattet dem Versicherungsnehmer den Wert der gestohlenen Gegenstände. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass der Raub unter Anwendung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt erfolgt sein muss, damit die Versicherung greift. Diese Klausel ist in der Regel in den Versicherungsbedingungen festgehalten.
- Hausratversicherung (Außenversicherung)
Neben dem Schutz innerhalb der eigenen vier Wände bietet die Hausratversicherung auch eine Außenversicherung an. Diese greift, wenn Gegenstände außerhalb der Wohnung gestohlen werden, beispielsweise auf Reisen oder im öffentlichen Raum. Auch hier muss der Raub unter Anwendung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt erfolgt sein, damit die Versicherung einspringt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Außenversicherung in der Regel nur bis zu einer bestimmten Summe greift, die im Versicherungsvertrag festgehalten ist.
- Reiseversicherung
Die Reiseversicherung deckt nicht nur medizinische Notfälle ab, sondern auch Diebstahl oder Raub von Gegenständen während der Reise. Hier ist es wichtig, dass der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass der Raub unter Anwendung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt erfolgt ist. Zudem sollte man sich vor Reiseantritt über die Versicherungsbedingungen informieren, um zu wissen, welche Gegenstände und bis zu welcher Höhe versichert sind.
- Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung bietet Schutz bei körperlichen Schäden, die durch einen Unfall entstehen. Dies kann auch bei einem Raubüberfall der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer dabei verletzt wird. Hier ist es wichtig, dass der Raub als Unfall eingestuft wird und die entsprechenden Nachweise erbracht werden können. Zudem sollte man sich vor Abschluss einer Unfallversicherung über die genauen Leistungen und Bedingungen informieren.
- Wertsachenversicherung
Für besonders wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Kunstwerke oder Antiquitäten bietet sich eine Wertsachenversicherung an. Diese deckt Schäden oder Verlust durch Raub ab, jedoch ist hierbei zu beachten, dass der Raub unter Anwendung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt erfolgt sein muss. Zudem sollte man vor Abschluss einer solchen Versicherung eine genaue Bewertung der Wertsachen vornehmen lassen, um im Schadensfall den vollen Wert erstattet zu bekommen.
Relevante Klauseln und Gesetze
- Bei allen genannten Versicherungen ist es wichtig, dass der Raub unter Anwendung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt erfolgt ist, damit die Versicherung greift.
- Zudem sollte man sich vor Abschluss einer Versicherung über die genauen Bedingungen und Leistungen informieren.
- Im Falle eines Raubes ist es wichtig, dass der Vorfall bei der Polizei gemeldet wird und entsprechende Nachweise erbracht werden können, um Anspruch auf die Leistungen der Versicherung zu haben.
- Zudem ist es wichtig, dass man sich an die geltenden Gesetze hält, um im Falle eines Raubes nicht selbst in Schwierigkeiten zu geraten. Das Strafgesetzbuch (StGB) regelt unter anderem den Tatbestand des Raubes und die entsprechenden Strafen.
Zusammenfassung Raub ist im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) als Wegnahme fremder beweglicher Sachen mit Gewalt oder Drohung definiert und wird mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft. Im Vergleich zum Diebstahl, der weniger hart sanktioniert wird, erfordert Raub ein aktives Handeln des Täters, wie Bedrohung oder physische Gewaltanwendung. Versicherungen wie die Hausrat-, Reise-, Unfall-, und Wertsachenversicherung können Schäden durch Raub abdecken, allerdings nur, wenn dieser unter Gewaltanwendung erfolgte. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen zu kennen und im Schadensfall die Tat bei der Polizei zu melden. Synonyme:
Raubversicherung
|