Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Rehabilitations- und Teilhabeleistungen | Rehabilitations- und Teilhabeleistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung sind Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen zu unterstützen und ihnen eine bestmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Sozialversicherung in Deutschland und werden von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) angeboten.
Die Rehabilitations- und Teilhabeleistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung werden auf Antrag gewährt und sind unabhängig von einer vorherigen Beitragszahlung. Sie richten sich an alle Versicherten, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt sind. Auch Rentner können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Um Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen, ist es wichtig, sich frühzeitig an die DRV zu wenden. Eine frühzeitige Beantragung und Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen kann dazu beitragen, eine drohende Erwerbsminderung zu vermeiden oder zu verringern. Insgesamt tragen die Rehabilitations- und Teilhabeleistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung dazu bei, die Lebensqualität von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu verbessern und ihnen eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Sozialstaates. |