Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Repräsentantenhaftung | Bei der Repräsentantenhaftung handelt es sich um das Haftungsverhältnis von Versicherungsnehmern für ihre Repräsentanten. Das Verhalten von Repräsentanten wird Versicherungsnehmern dabei so zu gerechnet, als hätten sie selbst so gehandelt. Haben Repräsentanten also einen Schaden herbeigeführt, eine Obliegenheit verletzt oder eine wichtige Handlung unterlassen, so kann der repräsentierte Versicherungsnehmer dafür in die Haftung genommen werden. Durch das Verhalten von Repräsentanten kann ein Versicherungsnehmer sogar den Versicherungsschutz verlieren. Bei vielen Versicherungsverträgen kommen auch Familienangehörige, Angestellte oder Dritte mit den versicherten Gegenständen in Berührung oder in die Benutzung. Führen Dritte einen Schaden herbei oder verletzen auferlegte Obliegenheiten, muss unter Berücksichtigung der Repräsentantenhaftung geprüft werden, ob der Versicherungsnehmer für den Schaden einzustehen hat. Zu den Repräsentanten gehören beispielsweise Menschen, die im Geschäftsbereich mit dem versicherten Risiko vertretungsweise an die Stelle des jeweiligen Versicherungsnehmers auftreten. Repräsentanten sind häufig befugt, selbstständig in einem gewissen Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln.
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