Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Streitbeilegungsverfahren

Ein Streitbeilegungsverfahren ist eine Methode zur außergerichtlichen Konfliktlösung, bei der keine gerichtliche Klärung notwendig ist. Oft wird ein neutraler Dritter zur Vermittlung hinzugezogen, um die Parteien zu einer Einigung zu führen. Im juristischen Bereich ist das Verfahren von Bedeutung, da es die Gerichte entlastet und eine schnelle sowie preiswerte Lösung bietet. Es erlaubt den Streitenden, aktiv an der Lösungsfindung teilzunehmen und eine beidseitig zufriedenstellende Entscheidung zu erzielen. Streitbeilegungsverfahren sind rechtlich durch verschiedene Gesetze und Klauseln abgesichert.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Streitbeilegungsverfahren?
In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, die das Streitbeilegungsverfahren betreffen.

  1. Eine wichtige Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), welches in den §§ 15 bis 18 die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schlichtung und Mediation regelt.
  2. Auch das Gesetz über außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) sieht vor, dass Verbraucher bei Streitigkeiten mit Unternehmen die Möglichkeit haben, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.
  3. Des Weiteren gibt es spezielle Regelungen für bestimmte Bereiche, wie beispielsweise das Arbeitsrecht oder das Mietrecht.
    • Im Arbeitsrecht ist das Streitbeilegungsverfahren in § 111 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) geregelt, welcher die Möglichkeit der Einigungsstelle bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorsieht.
    • Im Mietrecht ist das Streitbeilegungsverfahren in § 15a des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verankert, der die Möglichkeit der Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern regelt.

Welche Klauseln in Versicherungsverträgen betreffen das Streitbeilegungsverfahren?
Auch in Versicherungsverträgen spielen Streitbeilegungsverfahren eine wichtige Rolle. So sind in vielen Versicherungsbedingungen Klauseln enthalten, die die Möglichkeit einer Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft vorsehen. Diese Klauseln dienen dazu, Konflikte auf eine außergerichtliche Art und Weise beizulegen und somit teure und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

  1. Eine wichtige Klausel in diesem Zusammenhang ist die sogenannte Schiedsklausel, die in vielen Versicherungsverträgen enthalten ist. Sie besagt, dass Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien durch ein Schiedsgericht entschieden werden sollen. Diese Klausel ist in § 103 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt und findet Anwendung auf alle Versicherungsverträge, die nach dem 01. Januar 2008 abgeschlossen wurden.
  2. Ein weiteres Beispiel ist die sogenannte Ombudsmann-Klausel, die in vielen Versicherungsverträgen enthalten ist. Sie besagt, dass Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft durch den Versicherungsombudsmann entschieden werden sollen. Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die bei Konflikten zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern vermittelt. Diese Klausel ist in § 214 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt.

Zusammenfassung
Ein Streitbeilegungsverfahren ist eine außergerichtliche Methode zur Konfliktlösung, die oft durch einen neutralen Dritten vermittelt wird und die Gerichte entlastet. In Deutschland ist das Verfahren durch das BGB, das VSBG sowie spezifische Regelungen für Arbeits- und Mietrecht gesetzlich geregelt. Auch in Versicherungsverträgen finden sich oft Klauseln für Schlichtung, wie die Schiedsklausel im VVG, welche die Entscheidung durch ein Schiedsgericht vorsieht, oder die Ombudsmann-Klausel, die eine Schlichtung durch den Versicherungsombudsmann ermöglicht.