Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Verkehrshaftpflicht

Die Verkehrshaftpflicht ist gesetzlich geregelt und umfasst die Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Fahrzeugen entstehen. Sie ist somit eine wichtige Versicherung für alle, die im Straßenverkehr tätig sind, sei es als Fahrer, Halter oder Eigentümer von Fahrzeugen.

Die Grundlage: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
Die Verkehrshaftpflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, genauer gesagt im § 823. Dieser Paragraph besagt, dass derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, zum Schadensersatz verpflichtet ist. Dies gilt auch im Bereich des Straßenverkehrs und somit für die Verkehrshaftpflicht. Der Halter oder Eigentümer eines Fahrzeugs haftet somit für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen.

Die Pflichtversicherung: Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
Um sicherzustellen, dass Schäden im Straßenverkehr auch tatsächlich abgedeckt werden, gibt es das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Dieses Gesetz regelt die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge und besagt, dass jeder Halter eines Fahrzeugs eine Haftpflichtversicherung abschließen muss. Diese Versicherung deckt die Schäden ab, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen und ist somit eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr.

Die Haftung des Fahrzeughalters: Die Halterhaftung
Im Falle eines Schadens im Straßenverkehr ist der Halter des Fahrzeugs in der Regel der erste Ansprechpartner für den Geschädigten. Denn gemäß § 7 Abs. 1 StVG (Straßenverkehrsgesetz) haftet der Halter eines Fahrzeugs für alle Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrer des Fahrzeugs nicht der Halter ist. Der Halter kann sich jedoch von seiner Haftung befreien, indem er nachweist, dass er alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu vermeiden.

Die Haftung des Fahrers: Die Fahrerhaftung
Neben der Halterhaftung gibt es auch die Fahrerhaftung. Gemäß § 18 StVG haftet der Fahrer eines Fahrzeugs für alle Schäden, die er im Straßenverkehr verursacht. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrer nicht der Halter des Fahrzeugs ist. Die Fahrerhaftung greift jedoch nur, wenn der Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Fahrer auch persönlich haftbar gemacht werden und muss den Schaden aus eigener Tasche begleichen.

Die Haftung des Versicherers: Die Versichererhaftung
Neben der Haftung des Halters und des Fahrers gibt es auch die Haftung des Versicherers. Gemäß § 115 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist der Versicherer verpflichtet, den Schaden des Geschädigten zu ersetzen, wenn dieser durch den Betrieb des versicherten Fahrzeugs entstanden ist. Der Versicherer kann jedoch in Regress genommen werden, wenn der Schaden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Versicherungsnehmers entstanden ist.

Die Haftung im internationalen Verkehr: Das Haager Übereinkommen
Im internationalen Verkehr gelten teilweise andere Regelungen für die Verkehrshaftpflicht. Hier kommt das Haager Übereinkommen über die internationale Beförderung von Gütern auf Straßen (CMR) zum Tragen. Dieses Abkommen regelt die Haftung im internationalen Güterverkehr und besagt, dass der Frachtführer (z.B. Spediteur oder Transportunternehmer) für Schäden an der Ware haftet, die während des Transports entstehen. Auch hier gilt jedoch die Einschränkung, dass der Frachtführer von seiner Haftung befreit werden kann, wenn er nachweist, dass er alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu vermeiden.

Welche Versicherungen treten im Schadensfall ein?
Im Schadensfall können verschiedene Versicherungen eintreten, je nachdem welche Art von Verkehrsmittel beteiligt ist und welche Versicherungen der beteiligte Fahrzeugführer abgeschlossen hat. Im Folgenden werden die wichtigsten Versicherungen im Zusammenhang mit der Verkehrshaftpflicht genauer erläutert:

  1. Kfz-Haftpflichtversicherung
    Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für alle Fahrzeughalter. Sie übernimmt die Haftung für Schäden, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Dazu gehören sowohl Personen- als auch Sachschäden. Im Schadensfall tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein und übernimmt die Kosten für die Schadensregulierung.

  2. Betriebshaftpflichtversicherung
    Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen und Selbstständige gedacht, die im Straßenverkehr tätig sind, beispielsweise als Spedition oder Transportunternehmen. Sie deckt Schäden ab, die im Zusammenhang mit dem betrieblichen Fuhrpark entstehen, wie zum Beispiel Unfälle mit Firmenfahrzeugen oder Schäden an transportierten Gütern.

  3. Privathaftpflichtversicherung
    Auch die Privathaftpflichtversicherung kann im Schadensfall einspringen, wenn der Versicherungsnehmer einen Verkehrsunfall verursacht hat. Sie deckt jedoch nur Schäden ab, die nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs stehen. Dazu gehören beispielsweise Unfälle mit Fahrrädern oder E-Scootern.

  4. Verkehrsrechtsschutzversicherung
    Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. Sie kann sowohl für den privaten als auch den beruflichen Bereich abgeschlossen werden und deckt beispielsweise Anwalts- und Gerichtskosten ab.

Welche Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben?
In Deutschland besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie muss von jedem Fahrzeughalter abgeschlossen werden, bevor das Fahrzeug zugelassen werden kann. Auch für Unternehmen, die im Straßenverkehr tätig sind, besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht, entweder in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer speziellen Verkehrshaftpflichtversicherung.

Welche Versicherungen sind empfehlenswert?

  1. Um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein, empfiehlt es sich, neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Diese übernimmt auch Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen selbstverschuldeten Unfall entstehen.
  2. Für Unternehmen ist es ratsam, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit erweitertem Versicherungsschutz abzuschließen, um auch besondere Risiken abzudecken.
  3. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann ebenfalls sinnvoll sein, um im Falle eines Rechtsstreits finanziell abgesichert zu sein.

Welche Rechte haben die Geschädigten?
Die Geschädigten haben das Recht auf Schadensersatz, wenn während des Transports Schäden an ihren Gütern oder ihrer Person entstehen. Sie können auch Schadensersatz für entstandene Folgeschäden wie entgangenen Gewinn oder zusätzliche Kosten verlangen.

Zusammenfassung
Die Verkehrshaftpflicht ist im BGB verankert und verpflichtet bei Schäden durch Fahrzeugbetrieb zum Schadensersatz. Fahrzeughalter müssen laut Pflichtversicherungsgesetz eine Haftpflichtversicherung abschließen. Im Schadensfall haften Halter und Fahrer; die Versicherung deckt die Kosten, kann aber bei grober Fahrlässigkeit Regress nehmen. Für den internationalen Verkehr gibt es Sonderregelungen durch das Haager Übereinkommen. In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend, zusätzlich sind Vollkasko-, Betriebshaftpflicht- und Verkehrsrechtsschutzversicherungen zu empfehlen. Geschädigte haben Anspruch auf Schadensersatz.