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BegriffDefinition
Leistungsfreiheit

Unter dem Begriff Leistungsfreiheit versteht man in der Versicherungsbranche die Möglichkeit eines Versicherers, die vertraglich vereinbarte Leistung zu verweigern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat oder wenn bestimmte Ausschlüsse oder Obliegenheiten im Versicherungsvertrag nicht beachtet wurden. Die Leistungsfreiheit ist somit ein wichtiger Bestandteil des Versicherungsvertrags und dient dem Schutz des Versicherers vor unvorhergesehenen Risiken.
Die Leistungsfreiheit ist in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften geregelt, die im Versicherungswesen Anwendung finden. Dazu zählen vor allem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Diese Gesetze legen die Rahmenbedingungen für die Leistungsfreiheit fest und regeln unter anderem die Voraussetzungen und Folgen einer Leistungsverweigerung durch den Versicherer.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Leistungsfreiheit erfüllt sein?
Grundsätzlich ist eine Versicherung dazu verpflichtet, im Falle eines versicherten Schadens die vereinbarte Leistung zu erbringen. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, unter denen die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit werden kann. Diese werden in den entsprechenden Gesetzen, insbesondere im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), geregelt.

  1. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
    Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Leistungsfreiheit der Versicherung ist die Erfüllung von Obliegenheiten durch den Versicherungsnehmer. Dies sind Verhaltenspflichten, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall einhalten muss. Dazu gehört beispielsweise die unverzügliche Meldung des Schadens an die Versicherung oder die Mitwirkung bei der Schadensaufklärung. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit werden.

  2. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
    Eine weitere Voraussetzung für eine Leistungsfreiheit der Versicherung ist das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Versicherungsnehmers. Vorsatz liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden absichtlich herbeigeführt hat. Grobe Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn der Versicherungsnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat. In beiden Fällen kann die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit werden.

  3. Obliegenheitsverletzung durch den Versicherer
    Nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch der Versicherer selbst kann durch eine Obliegenheitsverletzung von seiner Leistungspflicht befreit werden. Dies ist der Fall, wenn der Versicherer beispielsweise die Schadensmeldung des Versicherungsnehmers nicht ordnungsgemäß bearbeitet oder falsche Auskünfte erteilt hat.

  4. Verletzung von Sicherheitsvorschriften
    Eine weitere Voraussetzung für eine Leistungsfreiheit der Versicherung ist die Verletzung von Sicherheitsvorschriften durch den Versicherungsnehmer. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gegen Brandschutzvorschriften verstoßen hat und dadurch ein Feuer entstanden ist.

  5. Verletzung der Anzeigepflicht
    Eine wichtige Pflicht des Versicherungsnehmers ist die Anzeigepflicht. Diese besagt, dass der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss alle ihm bekannten Umstände angeben muss, die für die Beurteilung des Risikos relevant sind. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflicht und verschweigt bewusst oder fahrlässig wichtige Informationen, kann die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit werden.

  6. Ausschluss von grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls
    In einigen Versicherungsbereichen, wie beispielsweise der Haftpflichtversicherung, kann die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit werden, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. In solchen Fällen kann die Versicherung ihre Leistung auf einen angemessenen Betrag begrenzen oder ganz verweigern.

Welche Folgen hat eine Leistungsfreiheit für den Versicherungsnehmer?
Eine Leistungsfreiheit seitens des Versicherers hat für den Versicherungsnehmer in der Regel finanzielle Konsequenzen. Denn in diesem Fall ist der Versicherer nicht mehr verpflichtet, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Der Versicherungsnehmer bleibt somit auf den entstandenen Schäden sitzen und muss diese aus eigener Tasche begleichen. Zudem kann eine Leistungsfreiheit auch negative Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse oder den Versicherungsbeitrag haben, da der Versicherer unter Umständen den Vertrag kündigen oder die Beiträge erhöhen kann.

Welche Ausnahmen gibt es bei der Leistungsfreiheit?
Trotz einer Leistungsfreiheit kann es in bestimmten Fällen Ausnahmen geben, in denen der Versicherer dennoch zur Leistung verpflichtet ist.

  1. Eine solche Ausnahme kann beispielsweise bei einer grob unbilligen Härte vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer durch die Leistungsfreiheit unzumutbar belastet würde.
  2. Auch bei einer arglistigen Täuschung des Versicherungsnehmers durch den Versicherer oder bei unklaren Formulierungen im Versicherungsvertrag kann eine Leistungsfreiheit nicht wirksam sein.

Wie kann man sich als Versicherungsnehmer vor einer Leistungsfreiheit schützen?
Um sich als Versicherungsnehmer vor einer Leistungsfreiheit zu schützen, ist es wichtig, den Versicherungsvertrag sorgfältig zu prüfen und alle vertraglichen Pflichten und Obliegenheiten einzuhalten. Zudem sollte man bei Schadensfällen umgehend den Versicherer informieren und alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise einreichen. Auch eine regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes und gegebenenfalls eine Anpassung an veränderte Lebensumstände können dazu beitragen, eine Leistungsfreiheit zu vermeiden.

Zusammenfassung
Leistungsfreiheit gibt einem Versicherer das Recht, die Zahlung bei Vertragsverletzungen des Versicherten zu verweigern, wie bei Nichterfüllung von Obliegenheiten oder bei grober Fahrlässigkeit. Gesetzliche Regelungen dazu finden sich im VVG, BGB und den AVB. Um sich als Versicherter zu schützen, ist es ratsam, alle Vertragsbedingungen genau einzuhalten und im Schadensfall den Versicherer umgehend zu informieren. Bei unbilliger Härte oder Täuschung durch den Versicherer kann die Leistungsfreiheit unwirksam sein.