Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Vollständige Erwerbsminderung

Vollständige Erwerbsminderung ist ein Begriff aus dem Bereich der Sozialversicherung und beschreibt den Zustand, in dem eine Person aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit in vollem Umfang nachzugehen. Dies kann sowohl körperliche als auch psychische Gründe haben und betrifft in der Regel Menschen im erwerbsfähigen Alter.

Gründe für eine Vollständige Erwerbsminderung
Die Ursachen für eine Vollständige Erwerbsminderung können vielfältig sein. Häufig sind es chronische Erkrankungen wie beispielsweise Rückenleiden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder psychische Störungen, die dazu führen, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Auch Unfälle oder schwere Verletzungen können zu einer Vollständigen Erwerbsminderung führen.

Voraussetzungen für eine Vollständige Erwerbsminderung
Um als vollständig erwerbsgemindert eingestuft zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden, die die gesundheitlichen Einschränkungen und die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Zum anderen muss nachgewiesen werden, dass die betroffene Person in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang versicherungspflichtig beschäftigt war.

Einstufung in eine Erwerbsminderungsrente
Wenn die Voraussetzungen für eine Vollständige Erwerbsminderung erfüllt sind, wird die betroffene Person in der Regel in eine Erwerbsminderungsrente eingestuft. Diese wird von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und soll den Verlust des Einkommens aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ausgleichen. Die Höhe der Rente richtet sich nach den bisherigen Beitragszahlungen und kann durch zusätzliche private Absicherungen ergänzt werden.

Auswirkungen auf das Arbeitsleben
Eine Vollständige Erwerbsminderung hat in der Regel weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsleben der betroffenen Person. Sie ist nicht mehr in der Lage, ihrer bisherigen Tätigkeit nachzugehen und muss sich gegebenenfalls beruflich umorientieren. Auch die Arbeitszeit kann aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen reduziert werden. In manchen Fällen ist es jedoch auch möglich, dass die betroffene Person in einer anderen Tätigkeit weiterhin arbeiten kann.

Rechtliche Aspekte und Ansprüche
Die Einstufung als vollständig erwerbsgemindert hat auch rechtliche Aspekte und Ansprüche zur Folge. So kann die betroffene Person beispielsweise eine Rente beantragen und hat Anspruch auf medizinische Rehabilitation und berufliche Wiedereingliederung. Auch der Schutz vor Kündigung und die Möglichkeit der Teilzeitarbeit sind gesetzlich geregelt.

Zusammenfassung
Vollständige Erwerbsminderung bedeutet, dass jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Dies betrifft oft Menschen, die chronische Krankheiten oder psychische Probleme haben oder Unfälle erlitten haben. Um als erwerbsgemindert zu gelten, muss eine ärztliche Bestätigung vorliegen und nachgewiesen werden, dass die Person mindestens drei Jahre in den letzten fünf Jahren versichert war. Bei Vorliegen der Voraussetzungen gibt es eine Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung, deren Höhe von den geleisteten Beiträgen abhängt. Eine Vollständige Erwerbsminderung führt zu großen Veränderungen im Berufsleben, möglicherweise einer beruflichen Neuorientierung oder reduzierter Arbeitszeit. Betroffene haben auch rechtliche Ansprüche wie Rentenanspruch, Kündigungsschutz und Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit.

Synonyme: volle Erwerbsminderung