Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Wagniswegfall

Der Begriff Wagniswegfall bezieht sich auf eine Situation, in der ein bestimmtes Risiko nicht mehr besteht oder nicht mehr vom Versicherungsnehmer getragen werden muss. Es handelt sich dabei um eine juristische und versicherungsrechtliche Definition, die in verschiedenen Gesetzen und Klauseln festgehalten ist.

Welche Gesetze regeln den Wagniswegfall?
In Deutschland ist der Wagniswegfall im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Genauer gesagt in § 19 VVG, der sich mit der Aufhebung des Versicherungsvertrags beschäftigt. Hier wird der Wagniswegfall als ein möglicher Grund für die Beendigung des Vertrags genannt. Auch in anderen Gesetzen, wie zum Beispiel dem Handelsgesetzbuch (HGB) oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), findet man Regelungen zum Wagniswegfall.

Welche Klauseln in Versicherungsverträgen beziehen sich auf den Wagniswegfall?
In Versicherungsverträgen gibt es verschiedene Klauseln, die sich auf den Wagniswegfall beziehen. Eine wichtige Klausel ist die Rücktrittsklausel, die besagt, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktreten kann, wenn sich das versicherte Risiko nach Vertragsabschluss wesentlich erhöht oder verändert hat. Auch die Kündigungsklausel kann den Wagniswegfall beinhalten, wenn der Versicherungsnehmer das versicherte Risiko nicht mehr trägt oder es nicht mehr besteht.

Welche Bedeutung hat der Wagniswegfall im Versicherungsrecht?
Der Wagniswegfall hat im Versicherungsrecht eine große Bedeutung, da er die Grundlage für die Beendigung eines Versicherungsvertrags darstellt. Durch den Wegfall des versicherten Risikos entfällt auch die Notwendigkeit einer Versicherung. Der Versicherer ist somit nicht mehr verpflichtet, den Versicherungsschutz zu gewährleisten und der Versicherungsnehmer muss keine Beiträge mehr zahlen.

Welche Arten von Wagniswegfall gibt es?
Man unterscheidet zwischen objektivem und subjektivem Wagniswegfall.

  1. Der objektive Wagniswegfall bezieht sich auf eine Änderung des versicherten Risikos, zum Beispiel wenn ein Gebäude abgerissen wird und somit das Risiko für einen Brand entfällt.
  2. Beim subjektiven Wagniswegfall handelt es sich um eine Veränderung der persönlichen Verhältnisse des Versicherungsnehmers, die dazu führt, dass das versicherte Risiko nicht mehr besteht. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Autofahrer seinen Führerschein verliert und somit das Risiko für einen Verkehrsunfall nicht mehr besteht.

Welche Auswirkungen hat der Wagniswegfall auf den Versicherungsvertrag?
Der Wagniswegfall hat verschiedene Auswirkungen auf den Versicherungsvertrag. Zum einen kann er dazu führen, dass der Vertrag beendet wird, entweder durch Rücktritt oder Kündigung seitens des Versicherers oder durch eine einvernehmliche Vertragsaufhebung. Zum anderen kann er auch zu einer Anpassung des Vertrags führen, zum Beispiel durch eine Reduzierung der Versicherungssumme oder eine Änderung der Prämie.

Zusammenfassung
Wagniswegfall beschreibt im deutschen Versicherungsrecht den Zustand, wenn ein Risiko nicht mehr existiert oder nicht vom Versicherungsnehmer getragen wird, wie im Versicherungsvertragsgesetz (§ 19 VVG) definiert. Dies kann zur Beendigung oder Anpassung des Versicherungsvertrags führen, etwa durch Rücktritt oder Kündigung des Versicherers. Man unterscheidet zwischen objektivem Wagniswegfall (z.B. Abriss eines Gebäudes) und subjektivem Wagniswegfall (z.B. Verlust des Führerscheins), die beide signifikante Auswirkungen auf die Versicherungspolice haben können.

Synonyme: Wagniswegfortfall,Risikowegfall,Risikofortfall