Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Allgefahrenversicherung

Eine Allgefahrenversicherung (All-Risks-Deckung) ist eine Versicherung, die Schäden an versicherten Gegenständen oder Sachen abdeckt, die durch alle möglichen Gefahren verursacht werden können. Im Gegensatz zu anderen Versicherungen, die nur bestimmte Risiken abdecken, bietet die Allgefahrenversicherung einen umfassenden Schutz gegen alle möglichen Gefahren, es sei denn, sie sind ausdrücklich von der Versicherung ausgeschlossen.

Welche Gesetze und Klauseln regeln die Allgefahrenversicherung?

  1. Die Allgefahrenversicherung basiert auf einem privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer, wobei sich die grundlegenden Regelungen für Versicherungsverträge im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) finden. Darüber hinaus können auch weitere Gesetze, wie zum Beispiel das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) oder das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Anwendung finden.
  2. Die konkreten Bedingungen und Klauseln für eine Allgefahrenversicherung werden in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt. Diese sind vom Versicherer individuell gestaltet und können je nach Versicherungsgesellschaft variieren. Es gibt jedoch bestimmte Klauseln, die in den meisten Allgefahrenversicherungen enthalten sind.

Welche Gefahren sind in einer Allgefahrenversicherung abgedeckt?
Eine Allgefahrenversicherung deckt alle möglichen Gefahren ab, es sei denn, sie sind ausdrücklich von der Versicherung ausgeschlossen. Dazu gehören unter anderem Schäden durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Überschwemmung, Erdbeben, Blitzschlag, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch oder auch unvorhergesehene Ereignisse wie zum Beispiel ein Kurzschluss.

Welche Schäden sind von der Allgefahrenversicherung ausgeschlossen?
In der Regel sind Schäden, die durch Krieg, innere Unruhen, Kernenergie, vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, von der Allgefahrenversicherung ausgeschlossen. Auch Schäden, die durch normale Abnutzung oder mangelnde Instandhaltung entstehen, sind nicht versichert.

Welche Leistungen umfasst eine Allgefahrenversicherung?
Eine Allgefahrenversicherung umfasst in der Regel die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten oder zerstörten versicherten Gegenstände. Auch eventuelle Folgeschäden, wie zum Beispiel Schäden an anderen Gegenständen durch auslaufendes Wasser, werden in der Regel von der Versicherung übernommen. Darüber hinaus können auch zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel Aufräum- und Entsorgungskosten oder Hotelkosten bei vorübergehender Unbewohnbarkeit der Wohnung, in den Versicherungsschutz eingeschlossen sein.

Wie wird der Versicherungsschutz bei einer Allgefahrenversicherung festgelegt?
Der Versicherungsschutz bei einer Allgefahrenversicherung wird in der Regel individuell auf den Versicherungsnehmer und seine Bedürfnisse abgestimmt. Dabei spielen Faktoren wie der Wert der versicherten Gegenstände, die Lage der Immobilie oder auch die Selbstbeteiligung eine Rolle. Je höher der Wert der versicherten Gegenstände und je umfassender der Versicherungsschutz, desto höher ist auch der Versicherungsbeitrag.

Wie kann man eine Allgefahrenversicherung abschließen?
Eine Allgefahrenversicherung kann bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. In der Regel bieten Versicherungsunternehmen individuelle Beratungsgespräche an, um den Versicherungsschutz optimal auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers anzupassen. Auch Vergleichsportale im Internet können bei der Suche nach einer passenden Allgefahrenversicherung behilflich sein.

Zusammenfassung
Eine Allgefahrenversicherung bietet umfassenden Schutz für versicherte Gegenstände gegen alle möglichen Gefahren, außer explizit ausgeschlossene Risiken wie Krieg oder vorsätzliches Handeln. Die Versicherungsbedingungen werden im privatrechtlichen Vertrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) festgelegt, die von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft bestimmt werden. Diese Versicherung deckt in der Regel Reparatur- oder Ersatzkosten und kann zusätzliche Leistungen beinhalten. Der Versicherungsschutz ist individuell gestaltbar, und der Beitrag hängt vom Wert der Gegenstände und dem Umfang des Schutzes ab. Versicherungen können persönlich bei Gesellschaften oder über Vergleichsportale im Internet abgeschlossen werden.

Synonyme: All-Risks-Deckung