Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Versicherungsagent

Ein Versicherungsagent (Versicherungsvertreter) ist eine natürliche oder juristische Person, die im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig ist und Versicherungsverträge vermittelt oder abschließt. Dabei handelt es sich um einen selbstständigen Vermittler, der in der Regel provisionsbasiert arbeitet und für mehrere Versicherungsunternehmen tätig sein kann.

Welche rechtlichen Grundlagen regeln die Tätigkeit als Versicherungsagent?
Die Tätigkeit als Versicherungsagent oder Versicherungsvertreter ist in erster Linie durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Hier sind die Rechte und Pflichten des Versicherungsagenten gegenüber dem Versicherungsunternehmen und dem Kunden festgelegt. Zudem sind auch die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) relevant, da der Versicherungsagent als selbstständiger Kaufmann gilt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Versicherungsagent tätig zu werden?
Um als Versicherungsagent oder Versicherungsvertreter tätig zu werden, muss eine Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) vorliegen. Diese wird von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erteilt, nachdem der Antragsteller eine entsprechende Prüfung erfolgreich abgelegt hat. Zudem muss der Versicherungsagent eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, um seine Tätigkeit ausüben zu können.

Welche Aufgaben hat ein Versicherungsagent?
Ein Versicherungsagent oder Versicherungsvertreter ist in erster Linie für die Vermittlung von Versicherungsverträgen zuständig. Dazu gehört die Beratung von Kunden, die Erstellung von Angeboten, die Vertragsverhandlung und die Abwicklung von Schadensfällen. Zudem ist der Versicherungsagent auch für die Betreuung der Kunden und die Verwaltung der Verträge zuständig.

In welchem Verhältnis steht der Versicherungsagent zum Versicherungsunternehmen?
Der Versicherungsvertreter ist nicht Angestellter des Versicherungsunternehmens, sondern handelt in der Regel als selbstständiger Vermittler. Dennoch besteht zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, das in der Regel durch einen Agenturvertrag geregelt wird. Hier werden die Rechte und Pflichten beider Seiten festgehalten.

Welche Pflichten hat der Versicherungsagent gegenüber dem Kunden?
Der Versicherungsagent oder Versicherungsvertreter hat gegenüber dem Kunden eine umfassende Beratungs- und Aufklärungspflicht. Er muss den Kunden über die verschiedenen Versicherungsprodukte informieren, auf mögliche Risiken hinweisen und die individuellen Bedürfnisse des Kunden berücksichtigen. Zudem ist der Versicherungsagent verpflichtet, die Interessen des Kunden gegenüber dem Versicherungsunternehmen zu vertreten.

Welche Vergütung erhält ein Versicherungsagent?
Die Vergütung des Versicherungsagenten erfolgt in der Regel in Form von Provisionen, die er für die Vermittlung von Versicherungsverträgen erhält. Die Höhe der Provisionen ist in der Regel im Agenturvertrag festgelegt und kann je nach Versicherungsprodukt und -unternehmen variieren.

Welche Haftung trägt der Versicherungsagent?
Der Versicherungsagent oder Versicherungsvertreter haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die er durch eine fehlerhafte Beratung oder Verletzung seiner Aufklärungs- und Informationspflicht verursacht hat. Zudem kann er auch für Schäden haftbar gemacht werden, die durch seine Verwaltungstätigkeiten entstehen.

Wie wird die Tätigkeit als Versicherungsagent versicherungsrechtlich geregelt?
Die Tätigkeit als Versicherungsvertreter unterliegt den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Hier sind unter anderem die Informations- und Beratungspflichten, die Vergütung und die Haftung des Versicherungsagenten geregelt. Zudem muss der Versicherungsagent eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, um seine Tätigkeit ausüben zu können.

Welche Klauseln im Versicherungsvertrag sind für Versicherungsagenten relevant?
Für Versicherungsvertreter sind vor allem die Klauseln zu Provisionszahlungen, Haftung und Kündigung im Versicherungsvertrag von Bedeutung. Hier sollte darauf geachtet werden, dass die Rechte und Pflichten des Versicherungsagenten klar definiert sind und seine Interessen ausreichend geschützt werden.

Zusammenfassung
Ein Versicherungsagent, auch Versicherungsvertreter genannt, ist ein selbstständiger Vermittler, der Versicherungsverträge für verschiedene Unternehmen gegen Provision vermittelt. Die Tätigkeit wird durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Um als Versicherungsagent zu arbeiten, ist eine Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung erforderlich, die nach einer Prüfung durch die IHK erteilt wird. Versicherungsvertreter sind zuständig für die Beratung und Vermittlung von Versicherungsprodukten und die Verwaltung der Verträge. Sie erhalten eine provisionsbasierte Vergütung und müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, um haftungsrechtlich abgesichert zu sein.

Synonyme: Versicherungsvertreter