Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Versicherungsvermittlungsverordnung

Die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) ist eine Verordnung, die die Vermittlung von Versicherungsverträgen regelt. Sie ist Teil des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und dient dem Schutz der Versicherungsnehmer und der Regulierung des Versicherungsmarktes.

Welche Gesetze regeln die Versicherungsvermittlungsverordnung?
Die Versicherungsvermittlungsverordnung basiert auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und dem Gesetz über den Versicherungsvertrieb (VersVermG). Diese Gesetze enthalten die grundlegenden Bestimmungen für die Vermittlung von Versicherungsverträgen und dienen als rechtliche Grundlage für die Versicherungsvermittlungsverordnung.

Welche Klauseln sind in der Versicherungsvermittlungsverordnung enthalten?
Die Versicherungsvermittlungsverordnung umfasst insgesamt 18 Klauseln, die die verschiedenen Aspekte der Versicherungsvermittlung regeln. Dazu gehören unter anderem die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung von Versicherungsvermittlern, die Pflichten im Umgang mit Kundengeldern sowie die Informationspflichten gegenüber den Versicherungsnehmern.

Welche Anforderungen werden an Versicherungsvermittler gestellt?
Gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO) müssen Versicherungsvermittler eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) besitzen, um ihre Tätigkeit ausüben zu dürfen. Sie müssen zudem zuverlässig und fachlich geeignet sein, was durch eine Prüfung oder eine entsprechende Berufserfahrung nachgewiesen werden kann.

Welche Informationspflichten haben Versicherungsvermittler gegenüber ihren Kunden?
Versicherungsvermittler sind gemäß § 11 VersVermV verpflichtet, ihre Kunden über verschiedene Aspekte der Versicherungsvermittlung zu informieren. Dazu gehören unter anderem die Art und den Umfang ihrer Tätigkeit, ihre Vergütung sowie mögliche Interessenkonflikte. Auch müssen sie ihren Kunden vor Abschluss eines Versicherungsvertrages eine Beratung anbieten.

Wie sind Versicherungsvermittler im Umgang mit Kundengeldern geregelt?
Gemäß § 9 VersVermV müssen Versicherungsvermittler Kundengelder auf einem gesonderten Konto halten und diese klar von ihrem eigenen Vermögen trennen. Zudem müssen sie regelmäßig über die Verwendung der Kundengelder Rechenschaft ablegen.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die Versicherungsvermittlungsverordnung?
Bei Verstößen gegen die Versicherungsvermittlungsverordnung können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Zivilrechtlich können betroffene Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen. Strafrechtlich können Geld- oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden.

Wie wird die Einhaltung der Versicherungsvermittlungsverordnung überwacht?
Die Einhaltung der Versicherungsvermittlungsverordnung wird von den zuständigen Aufsichtsbehörden, wie zum Beispiel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), überwacht. Diese können bei Verstößen gegen die Verordnung Sanktionen verhängen und gegebenenfalls die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als Versicherungsvermittler entziehen.

Wie trägt die Versicherungsvermittlungsverordnung zum Schutz der Versicherungsnehmer bei?
Die Versicherungsvermittlungsverordnung dient in erster Linie dem Schutz der Versicherungsnehmer. Durch die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Versicherungsvermittler sowie die Informationspflichten und die Trennung von Kundengeldern wird sichergestellt, dass die Interessen der Versicherungsnehmer gewahrt werden.

Welche Rolle spielt die Versicherungsvermittlungsverordnung für den Versicherungsmarkt?
Die Versicherungsvermittlungsverordnung trägt auch zur Regulierung des Versicherungsmarktes bei. Durch die Anforderungen an die Versicherungsvermittler und die Überwachung durch die Aufsichtsbehörden wird sichergestellt, dass die Vermittlung von Versicherungsverträgen seriös und transparent erfolgt.

Gibt es Ausnahmen von der Versicherungsvermittlungsverordnung?
Ja, es gibt einige Ausnahmen von der Versicherungsvermittlungsverordnung. Dazu gehören unter anderem Versicherungsvermittler, die ausschließlich für ein Versicherungsunternehmen tätig sind, sowie Versicherungsvermittler, die ausschließlich im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge tätig sind.

Gibt es weitere relevante Gesetze im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlungsverordnung?
Ja, neben dem Versicherungsvertragsgesetz und dem Gesetz über den Versicherungsvertrieb gibt es weitere Gesetze, die im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlungsverordnung relevant sind. Dazu gehören unter anderem das Geldwäschegesetz (GwG) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Zusammenfassung
Die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) ist ein Regelwerk, das im deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert ist und die Vermittlung von Versicherungsverträgen und den Schutz der Versicherungsnehmer regelt. Versicherungsvermittler müssen von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zugelassen sein und bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Verordnung enthält 18 Klauseln, die unter anderem Informations- und Beratungspflichten sowie den Umgang mit Kundengeldern regeln. Bei Verstößen drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. Die Einhaltung der VersVermV wird von Aufsichtsbehörden wie der BaFin überwacht.

Synonyme: VersVermV