Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.
Das Versicherungsjournal von perfektversichert.de
Von der Erkrankung zur Erwerbsunfähigkeit
Stellen Sie sich vor, eines Morgens wachen Sie auf und fühlen sich nicht in der Lage, zur Arbeit zu gehen. Was als harmloser Krankheitstag beginnt, kann sich schnell zu Wochen, Monaten oder gar Jahren der Arbeitsunfähigkeit entwickeln. In solchen Momenten wird deutlich, wie wichtig es ist, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, insbesondere wenn es um Ihre finanzielle Sicherheit geht. Arbeitnehmer in Deutschland sind in der Regel über ihre gesetzliche Krankenversicherung abgesichert, die bei Krankheit zunächst einspringt. Doch was passiert, wenn die Erkrankung länger andauert? Wie sieht es mit Krankengeld, Erwerbsminderungsrente und der Möglichkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus?
In diesem Beitrag nehmen wir Sie an die Hand und führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess – von der Erkrankung bis hin zur möglichen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
Lohnfortzahlung
Wenn Sie als Arbeitnehmer erkranken, sind Sie nicht sofort auf sich alleine gestellt. In Deutschland sieht das Gesetz eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von bis zu 6 Wochen vor. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, Ihnen Ihr Gehalt in dieser Zeit weiterhin zu zahlen. Bei einem Nettogehalt von 2.500 Euro monatlich würden Sie also weiterhin diesen Betrag erhalten, ohne dass Sie arbeiten müssen.
Krankengeld
Nach Ablauf der 6 Wochen tritt die gesetzliche Krankenversicherung in Kraft. Sie zahlt Ihnen Krankengeld, das sich an Ihrem bisherigen Einkommen orientiert. Das Krankengeld wird maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.
Allerdings erhalten Sie nicht Ihr volles Gehalt, sondern etwa 70% Ihres Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als 90% Ihres Nettoeinkommens. Für jemanden mit einem Nettogehalt von 2.500 Euro bedeutet dies in der Regel eine spürbare Reduzierung des Einkommens.
Hier offenbart sich bereits eine potenzielle finanzielle Lücke, die durch das reduzierte Krankengeld entsteht. Eine Möglichkeit, sich gegen diese Einkommenslücke abzusichern, ist die Krankentagegeldversicherung. Diese zahlt ab dem ersten Tag, an dem das reguläre Krankengeld greift, und kann so die Differenz zwischen Ihrem gewohnten Nettogehalt und dem Krankengeld ausgleichen. Sie können die Höhe des Krankentagegeldes selbst bestimmen, sodass es Ihrem Bedarf entspricht. Für jemanden mit einem Nettogehalt von 2.500 Euro könnte eine solche Versicherung also den Unterschied zwischen finanzieller Stabilität und finanziellen Sorgen bedeuten.
Von der Krankheit zur Erwerbsminderungsrente
Sollte Ihre Erkrankung jedoch so schwerwiegend sein, dass Sie auch nach Ablauf der 78 Wochen Krankengeld nicht in der Lage sind, wieder zu arbeiten, könnten Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Die Höhe dieser Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Volle vs. Teilweise Erwerbsminderungsrente
Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie auf unbestimmte Zeit weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Können Sie zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten, kommt die teilweise Erwerbsminderungsrente ins Spiel. Aber wie sieht das finanziell aus?
Die Berechnung: Ein konkretes Beispiel
Nehmen wir an, unser Beispiel, der 37-jährige Angestellte, kann aufgrund einer Krankheit nicht mehr arbeiten. Mit einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro pro Monat, würde seine Erwerbsminderungsrente wie folgt berechnet:
- Rentenzugangsfaktor
Dieser Faktor ist für die volle Erwerbsminderungsrente 1,0 und für die teilweise 0,5. - Persönliche Entgeltpunkte
Die Entgeltpunkte richten sich nach dem bisherigen Einkommen im Vergleich zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten. Unser Angestellter hat über die Jahre entsprechend seines Einkommens Beiträge gezahlt. - Aktuelle Rentenwerte
Dies ist der Betrag, der pro Entgeltpunkt für das Rentenjahr ausgezahlt wird.
Angenommen, unser Angestellter hätte bis zu seinem 37. Lebensjahr durchschnittlich Entgeltpunkte gesammelt, könnte seine Rente wie folgt aussehen:
- Volle Erwerbsminderungsrente
Nehmen wir an, er hätte 1 Entgeltpunkt pro Jahr erworben, würde er bei voller Erwerbsminderung 34,19 Euro x 1 Entgeltpunkt x Rentenzugangsfaktor 1,0 = 34,19 Euro monatlich pro Jahr seiner Einzahlung bekommen. Für sagen wir 15 Arbeitsjahre wäre das ein Rentenanspruch von ca. 512,85 Euro. - Teilweise Erwerbsminderungsrente
Bei teilweiser Erwerbsminderung würde dieser Betrag halbiert, also ca. 256,43 Euro.
Bedingungen für den Anspruch
Nicht jeder hat automatisch Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Sie müssen mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
- In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit geleistet worden sein.
- Sie müssen ärztlich attestiert erwerbsgemindert sein.
Hinweis:
Die vorgestellten Zahlen sind nur Näherungswerte. Die tatsächliche Höhe einer Erwerbsminderungsrente hängt von verschiedenen persönlichen Faktoren ab, auf die wir hier nicht im einzelnen eingehen können.
Die Alternative: Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann hier eine wichtige Absicherung sein. Sie zahlt, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls Ihren Beruf nicht mehr ausüben können – und das unabhängig davon, ob Sie eventuell noch in einem anderen Beruf arbeiten könnten. Bei einer vereinbarten monatlichen Rente von 1.500 Euro aus der BU-Versicherung könnte dies den finanziellen Unterschied ausmachen, der Ihr Leben auf dem gewohnten Niveau hält.
Fazit
Niemand möchte über Krankheit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nachdenken. Doch die Realität zeigt, dass solche Ereignisse jeden treffen können. Eine umfassende Vorbereitung und Absicherung sind daher unerlässlich. Durch die Kombination aus gesetzlicher Krankenversicherung, Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie sich und Ihre finanzielle Zukunft auch in schweren Zeiten schützen.