Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
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Versicherungsschutz bei einer Fahrgemeinschaft
Wenn Sie gerne eine Alternative zu Bus und Bahn nutzen, bietet sich eine Mitfahrgelegenheit an. Deshalb gewinnt diese auch immer mehr an Beliebtheit und ist dank spezieller Apps und Internetseiten schnell und einfach buchbar. Doch Sie buchen eine Mitfahrgelegenheit meist, ohne den Fahrer und dessen Auto zu kennen. Was passiert aber, wenn es zu einem Unfall kommt? Wer haftet und sind Sie bei der Mitfahrgelegenheit überhaupt versichert? All diese Fragen möchten wir in diesem Beitrag klären und Ihnen alle Ängste und Sorgen nehmen.
Wessen Versicherung greift im Falle eines Unfalls?
In der Regel sind bei einem Unfall alle Mitfahrer über die Kfz-Versicherung des Fahrers versichert. Demnach braucht man als Mitfahrer keine Bedenken wegen der Versicherung zu haben. Das einzige Problem taucht dann auf, wenn der entstandene Schaden pro Mitfahrer einen Wert von 2,5 Millionen Euro überschreitet. Eine Kfz-Versicherung übernimmt nur Schäden bis zu diesem Maximalwert und danach kann nur eine Zusatzversicherung den Rest auszahlen. Für die meisten Unfälle sind Sie mit diesem Maximalwert aber ausreichend abgedeckt und sollten sich vor Abschluss einer Zusatzversicherung Gedanken machen, ob Sie dies wirklich benötigen.
Versicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit
Kommt es auf dem Weg zur Arbeitsstätte oder von dort nach Hause bei Ihrer Fahrgemeinschaft zu einem Unfall, so wird der entstandene Sachschaden am Fahrzeug von der Kraftfahrzeugversicherung übernommen.
Für Personenschäden treten die gesetzliche Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaft ein, sofern es sich um einen Wegeunfall nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch handelt, denn Wegeunfälle werden gesetzlich Arbeitsunfällen gleichgestellt. Übernommen werden medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation und Lohnersatzleistungen. Zudem übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Heilbehandlungen, zahlt Verletzten eine Entschädigung (Verletztengeld oder Verletztenrente) und Hinterbliebenen eine Rente.
Auch wenn der Unfall bei einem Umweg, welcher nötig ist, um die anderen Mitfahrer abzuholen, eintritt, gilt dieser als Wegeunfall. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass der jeweils gewählte Weg immer der verkehrsgünstigste ist. Wichtig ist also, dass sich die Wegstrecke nicht unnötig verlängert. Eine Stauumfahrung würde den Versicherungsschutz allerdings nicht gefährden, auch wenn sich dadurch der Weg zur Arbeit verlängert.
Wie ist beschädigtem Gepäck bei einer Fahrgemeinschaft versichert?
Um sich als Fahrer gegen mögliche Konsequenzen bei der Beschädigung von Gepäck abzusichern, gibt es eine Haftungsbeschränkungserklärung. Diese besagt, dass Sie als Fahrer nicht für Schäden von Gepäckstücken der Mitfahrer haften, sofern keine vorsätzliche Handlung nachgewiesen werden kann. Sie können demnach vor der Mitnahme von anderen Personen auf eine Unterschrift dieser Erklärung bestehen. Beispiele gibt als Vordrucke beim ADAC oder auch im Internet. Sollte ein Mitfahrer eine Unterschrift verweigern, müssen Sie denjenigen nicht mitnehmen und gehen auch kein zusätzliches Risiko in einem Schadensfall ein.
Wie handelt die Versicherung im Falle eines Fahrerwechsels?
Ob die Haftpflichtversicherung bei einem Unfall greift, obwohl ein Fahrerwechsel stattgefunden hat, hängt von den Bedingungen Ihren Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Sie können im Vertrag eintragen lassen, ob nur Sie oder noch weitere Personen bei der Fahrt mit Ihrem Auto im Falle eines Unfalls versichert sind. Sollten Sie sich unsicher sein, prüfen Sie dies unbedingt, bevor Sie ein Risiko eingehen und der Schaden im Nachhinein eventuell sehr groß ist.
Welcher Versicherungsschutz besteht bei einer gewerblichen Beförderung?
Nicht nur über Internetseiten oder spezielle Apps können Mitfahrgelegenheiten angeboten werden. Es gibt auch Menschen, welche Fahrten zu einem bestimmten Preis privat anbieten. Wenn solche Fahrten ohne Anmeldung erfolgen, kann es bei einem Unfall vorkommen, dass die Versicherung den entstandenen Schaden nicht übernimmt. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Versicherungsleistung, wenn Sie jemanden zu gewerblichen Zwecken befördert haben.
Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Ihre Fahrten?
Als Zusatzversicherung kommt eine Insassenunfallversicherung in Frage. Sollte Ihre Kfz-Versicherung und die Kaskoversicherung den entstandenen Schaden nicht übernehmen, kann eine Insassenunfallversicherung eingreifen. Ebenfalls sinnvoll ist diese Zusatzversicherung im Ausland, da dort eine Kfz-Versicherung eventuell nur geringere Schäden übernimmt. Sie sollten sich allerdings vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung darüber informieren, inwiefern entstandene Schäden durch bereits vorhandene Versicherungen abgedeckt werden. Beispielsweise greifen auch teilweise Ihre private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Lassen Sie sich bei Unsicherheiten lieber von einem Fachmann beraten, bevor Sie unnötig Geld in eine Versicherung investieren.