Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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fristlose Kündigung | Eine fristlose Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung, die ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgesprochen wird. Sie kann von beiden Vertragsparteien – dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer – aus wichtigen Gründen ausgesprochen werden. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der eine bestimmte Frist eingehalten werden muss, tritt die fristlose Kündigung sofort in Kraft. Fristlose Kündigung bei Versicherungen Gründe für eine fristlose Kündigung bei Versicherungen können beispielsweise sein:
In jedem Fall muss eine fristlose Kündigung bei Versicherungen gut begründet und nachweisbar sein. Der Versicherungsnehmer hat jedoch das Recht, gegen die Kündigung Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. |