Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.
Begriff | Definition |
---|---|
außerordentliche Kündigung | Eine außerordentliche Kündigung ist eine besondere Form der Kündigung, die von einer Vertragspartei aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist ausgesprochen werden kann. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der die Kündigungsfrist eingehalten werden muss, kann eine außerordentliche Kündigung sofort wirksam werden. Sie ist somit eine außergewöhnliche Maßnahme, die nur in bestimmten Ausnahmefällen gerechtfertigt ist. Gründe für eine außerordentliche Kündigung können beispielsweise Vertragsverletzungen, Vertragsbruch oder eine grobe Pflichtverletzung sein. Dabei muss der Grund so schwerwiegend sein, dass dem kündigenden Vertragspartner eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Eine außerordentliche Kündigung kann sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern, Vermietern und Mietern, Versicherungsnehmern und Versicherungsgebern sowie von anderen Vertragsparteien ausgesprochen werden. Außerordentliche Kündigung bei Versicherungen Kündigung bei Beitragserhöhung Kündigung bei Vertragsverletzung Kündigung bei Vertragsablauf |