Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Komageld

Komageld ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit der Abwicklung von Versicherungsfällen verwendet wird. Es handelt sich dabei um eine Entschädigungszahlung, die von Versicherungsunternehmen an ihre Kunden geleistet wird, wenn diese aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit in ein künstliches Koma versetzt werden müssen.

Welche Versicherungen zahlen Komageld?
Es gibt verschiedene Versicherungen, die im Falle eines Komas eine finanzielle Unterstützung bieten können. Dazu zählen unter anderem die:

  • Private Krankenversicherung
    Im Falle eines Komas werden in der Regel die Kosten für die Behandlung und Pflege von der privaten Krankenversicherung übernommen. Je nach Vertrag kann auch eine finanzielle Unterstützung in Form von Komageld gezahlt werden. Dies ist jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und sollte im Vorfeld genau geprüft werden.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    Im Falle eines Komas wird die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel einspringen und eine monatliche Rente zahlen. Diese kann je nach Vertrag und individueller Absicherung auch als Komageld genutzt werden.

  • Unfallversicherung
    Im Falle eines Komas können je nach Schwere des Unfalls und der individuellen Absicherung Leistungen in Form von Komageld gezahlt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um Komageld zu bekommen, müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem die ärztliche Diagnose eines Komas, die Dauer des Komas und die Schwere des Unfalls oder der Erkrankung, die zum Koma geführt hat. Auch die individuellen Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung spielen eine wichtige Rolle und sollten vor Abschluss genau geprüft werden.

Wie hoch ist die Komageldzahlung?
Die Höhe der Komageldzahlung ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und hängt auch von der individuellen Vertragsvereinbarung ab. In der Regel orientiert sich die Höhe jedoch an der vereinbarten Versicherungssumme oder dem vereinbarten Tagessatz, der im Falle eines Komas gezahlt wird. Oftmals wird auch eine maximale Dauer festgelegt, für die das Komageld gezahlt wird.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Komageld zu erhalten?
Um Komageld zu erhalten, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Versicherte muss aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit in ein künstliches Koma versetzt werden.
  • Die Versicherungssumme oder der Tagessatz muss im Vertrag vereinbart sein.
  • Die Wartezeit muss erfüllt sein.

Gibt es Ausnahmen, in denen kein Komageld gezahlt wird?
Ausnahmen können je nach Versicherung und Vertragsbedingungen variieren. In der Regel wird kein Komageld gezahlt, wenn der Versicherte absichtlich in ein künstliches Koma versetzt wurde oder wenn das Koma aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch entstanden ist.

Welche Versicherungsfälle sind mit Komageld abgedeckt?
Generell sind mit Komageld alle Versicherungsfälle abgedeckt, die zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit führen. Dazu zählen zum Beispiel Unfälle, schwere Erkrankungen wie Krebs oder Herzinfarkt, aber auch psychische Erkrankungent.

Zusammenfassung
Komageld ist eine Entschädigung für Versicherte, die wegen eines Unfalls oder einer Krankheit in ein künstliches Koma versetzt werden. Es wird von verschiedenen Versicherungen wie der privaten Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung angeboten, wobei die genauen Bedingungen variieren. Die Höhe des Komageldes richtet sich nach der Versicherungssumme oder dem vereinbarten Tagessatz. Voraussetzungen für den Erhalt sind unter anderem eine ärztliche Diagnose des Komas und die Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung. In bestimmten Fällen, etwa bei selbstverschuldetem Koma durch Drogenmissbrauch, wird kein Komageld gezahlt.