Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Mitwirkungspflicht | Die Mitwirkungspflicht ist ein Begriff aus dem Rechtswesen und beschreibt die Verpflichtung einer Person, aktiv an einem bestimmten Prozess oder einer Handlung mitzuwirken. Im Allgemeinen bedeutet dies, dass eine Person dazu verpflichtet ist, alle notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen, um einen Prozess oder eine Handlung erfolgreich durchzuführen. Die Mitwirkungspflicht kann in verschiedenen Bereichen Anwendung finden, wie beispielsweise im Arbeitsrecht, im Sozialrecht oder im Versicherungsrecht. Mitwirkungspflicht bei Versicherungen Konsequenzen bei Verletzung der Mitwirkungspflicht |