Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Mitwirkungspflicht

Die Mitwirkungspflicht ist ein Begriff aus dem Rechtswesen und beschreibt die Verpflichtung einer Person, aktiv an einem bestimmten Prozess oder einer Handlung mitzuwirken. Im Allgemeinen bedeutet dies, dass eine Person dazu verpflichtet ist, alle notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen, um einen Prozess oder eine Handlung erfolgreich durchzuführen. Die Mitwirkungspflicht kann in verschiedenen Bereichen Anwendung finden, wie beispielsweise im Arbeitsrecht, im Sozialrecht oder im Versicherungsrecht.

Mitwirkungspflicht bei Versicherungen
Im Versicherungsrecht ist die Mitwirkungspflicht eine wichtige Regelung, die sowohl für Versicherungsnehmer als auch für Versicherungsgesellschaften gilt. Sie besagt, dass beide Parteien dazu verpflichtet sind, bei Abschluss eines Versicherungsvertrages sowie im Schadensfall aktiv mitzuwirken. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen muss, um den Versicherungsfall zu prüfen und abzuwickeln. Auf der anderen Seite ist die Versicherungsgesellschaft dazu verpflichtet, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den Schaden zu regulieren.
Beispiel
Ein Autofahrer hat einen Verkehrsunfall, bei dem sein Fahrzeug beschädigt wird. Er hat eine Kaskoversicherung abgeschlossen und meldet den Schaden seiner Versicherung. Diese ist nun dazu verpflichtet, den Schaden zu prüfen und zu regulieren. Dazu benötigt sie jedoch alle relevanten Informationen, wie beispielsweise den Unfallbericht, die Schadenshöhe und eventuelle Zeugenaussagen. Der Versicherungsnehmer ist somit dazu verpflichtet, aktiv bei der Schadensregulierung mitzuwirken, indem er alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellt.

Konsequenzen bei Verletzung der Mitwirkungspflicht
Kommt eine Partei ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Im Versicherungsrecht kann dies beispielsweise bedeuten, dass die Versicherungsgesellschaft die Schadensregulierung ablehnt oder den Versicherungsvertrag kündigt. Auch im Arbeitsrecht kann die Verletzung der Mitwirkungspflicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, wie beispielsweise einer Abmahnung oder sogar einer Kündigung.