Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nichtigkeit

Der Begriff Nichtigkeit bezieht sich auf die Rechtsunwirksamkeit eines Vertrages oder einer Vereinbarung aufgrund von Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen oder Formvorschriften. Eine Nichtigkeit liegt vor, wenn ein Vertrag von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet hat oder diese aufgrund eines Gerichtsurteils rückwirkend aufgehoben wird.

Welche Arten von Nichtigkeit gibt es?
In Bezug auf Versicherungen gibt es verschiedene Arten von Nichtigkeit, die im Folgenden näher erläutert werden:

  • Formnichtigkeit
    Eine Formnichtigkeit liegt vor, wenn ein Versicherungsvertrag nicht in der vorgeschriebenen Form abgeschlossen wurde.
    Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein schriftlicher Vertrag mündlich abgeschlossen wurde oder wenn eine notwendige Unterschrift fehlt. Auch eine fehlerhafte Belehrung über das Widerrufsrecht kann zu einer Formnichtigkeit führen.

  • Inhaltsnichtigkeit
    Eine Inhaltsnichtigkeit liegt vor, wenn der Inhalt des Versicherungsvertrages gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.
    Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Versicherungsbedingungen unklar oder unverständlich formuliert sind oder wenn der Versicherungsvertrag sittenwidrige Klauseln enthält.

  • Anfechtbarkeit
    Ein Versicherungsvertrag kann auch aufgrund von Anfechtbarkeit unwirksam werden.
    Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss arglistig getäuscht wurde oder wenn er eine falsche Erklärung abgegeben hat. Auch eine Drohung oder eine widerrechtliche Einflussnahme auf den Vertragsabschluss können zur Anfechtbarkeit führen.

  • Nichtigkeit aufgrund von Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften
    Ein Versicherungsvertrag kann auch aufgrund von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften nichtig werden.
    Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Versicherer keine ausreichende Erlaubnis zur Durchführung von Versicherungsgeschäften besitzt oder wenn der Versicherungsvertrag gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz verstößt.

  • Nichtigkeit aufgrund von Verstoß gegen die guten Sitten
    Ein Versicherungsvertrag kann auch aufgrund von Verstößen gegen die guten Sitten nichtig werden.
    Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Versicherer seine Leistungspflicht grob verletzt oder wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Obliegenheiten verletzt.

  • Nichtigkeit aufgrund von Verstoß gegen das Transparenzgebot
    Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot kann ebenfalls zur Nichtigkeit des Versicherungsvertrages führen.
    Dies ist der Fall, wenn der Versicherungsvertrag nicht klar und verständlich formuliert ist oder wenn wichtige Informationen nicht offengelegt wurden.

  • Nichtigkeit aufgrund von Verstoß gegen die Aufklärungspflicht
    Ein Versicherungsvertrag kann auch aufgrund von Verstößen gegen die Aufklärungspflicht nichtig werden.
    Dies ist der Fall, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht ausreichend über die Risiken und Bedingungen des Vertrages aufgeklärt hat.

Was ist der Unterschied zwischen absoluter und relativer Nichtigkeit in Bezug auf Versicherungsverträge?

  • absolute Nichtigkeit
    Die absolute Nichtigkeit bezieht sich auf die Unwirksamkeit eines Versicherungsvertrages von Anfang an. Dies bedeutet, dass der Vertrag von Anfang an keine Gültigkeit hat und somit keinerlei Rechtswirkung entfaltet. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Vertrag gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstößt oder wenn er aufgrund von Täuschung oder arglistiger Täuschung zustande gekommen ist.
    Beispiel
    Ein Versicherungsnehmer schließt eine Lebensversicherung ab und gibt dabei falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand an. Der Versicherungsvertrag wird aufgrund dieser Täuschung abgeschlossen, ist jedoch von Anfang an nichtig, da der Versicherer bei korrekten Angaben den Vertrag nicht abgeschlossen hätte. In diesem Fall hat die absolute Nichtigkeit zur Folge, dass der Versicherungsvertrag rückwirkend aufgehoben wird und somit keine Leistungen aus der Versicherung beansprucht werden können.

  • Relative Nichtigkeit
    Im Gegensatz zur absoluten Nichtigkeit bezieht sich die relative Nichtigkeit auf die Unwirksamkeit eines Versicherungsvertrages nur in bestimmten Fällen. Dies bedeutet, dass der Vertrag unter bestimmten Umständen gültig sein kann, jedoch in anderen Fällen nicht. Die relative Nichtigkeit kann beispielsweise aufgrund von Formmängeln oder fehlender Vollmacht eines Vertreters vorliegen.
    Beispiel
    Ein Versicherungsvertrag wird mündlich abgeschlossen, obwohl für diesen Vertrag die Schriftform vorgeschrieben ist. In diesem Fall ist der Vertrag zwar nichtig, jedoch kann er durch Nachholung der Schriftform geheilt werden. Dies bedeutet, dass der Vertrag gültig wird, sobald die Schriftform nachträglich eingehalten wird.

Auswirkungen von absoluter und relativer Nichtigkeit auf Versicherungen
Die Auswirkungen der Nichtigkeit auf Versicherungen sind je nach Art der Nichtigkeit unterschiedlich. Bei absoluter Nichtigkeit wird der Vertrag von Anfang an für nichtig erklärt, während bei relativer Nichtigkeit der Vertrag unter bestimmten Umständen gültig sein kann.

  1. Im Falle der absoluten Nichtigkeit hat dies zur Folge, dass der Versicherungsvertrag rückwirkend aufgehoben wird und somit keine Leistungen aus der Versicherung beansprucht werden können. Dies kann für den Versicherungsnehmer negative finanzielle Konsequenzen haben, da er möglicherweise bereits Beiträge gezahlt hat, jedoch keine Leistungen erhält.
  2. Bei relativer Nichtigkeit kann der Vertrag unter bestimmten Umständen gültig sein, jedoch kann dies zu Unsicherheiten und Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien führen. Zudem kann es zu Verzögerungen bei der Leistungserbringung kommen, da der Vertrag möglicherweise zunächst geheilt werden muss.

Welche Gesetze regeln die Nichtigkeit von Versicherungsverträgen?
Die Nichtigkeit von Versicherungsverträgen wird in erster Linie durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Gemäß § 19 VVG ist ein Versicherungsvertrag nichtig, wenn er gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt. Auch eine Übersicherung oder eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers kann zur Nichtigkeit führen.

Zusammenfassung
Nichtigkeit bedeutet, dass ein Vertrag rechtlich unwirksam ist, z.B. durch Verstöße gegen Gesetze oder Formvorschriften. Es gibt verschiedene Nichtigkeitsgründe bei Versicherungen, wie Formnichtigkeit, Inhaltsnichtigkeit oder Anfechtbarkeit. Absolute Nichtigkeit bedeutet, dass ein Vertrag von Beginn an keine Gültigkeit hat, während relative Nichtigkeit auf bestimmte Fälle beschränkt ist und unter Umständen geheilt werden kann. Die Nichtigkeit von Versicherungsverträgen wird vorrangig durch das Versicherungsvertragsgesetz geregelt.