Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht bei Versicherungen bezieht sich auf das Recht des Versicherungsnehmers, innerhalb einer bestimmten Frist den Versicherungsvertrag zu widerrufen. Es handelt sich dabei um ein gesetzlich verankertes Recht, das dem Verbraucher einen Schutz vor unüberlegten oder ungewollten Vertragsabschlüssen bietet.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln das Widerrufsrecht bei Versicherungen?
Das Widerrufsrecht bei Versicherungen ist in den §§ 8 bis 14 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Diese Vorschriften gelten für alle Versicherungsverträge, die nach dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden. Für Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, gelten die entsprechenden Regelungen des alten VVG.

Wie lange ist die Widerrufsfrist bei Versicherungen?
Gemäß § 8 Abs. 1 VVG beträgt die Widerrufsfrist bei Versicherungen 14 Tage. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer alle Unterlagen, die für den Abschluss des Vertrags notwendig sind, erhalten hat. Dabei muss der Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht in Textform, also beispielsweise per E-Mail oder Brief, informiert werden.

Welche Rechte hat der Versicherungsnehmer im Falle eines Widerrufs?
Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist der Versicherungsnehmer nicht mehr an den Versicherungsvertrag gebunden. Er hat das Recht, alle bereits gezahlten Beiträge zurückzufordern. Zudem muss der Versicherungsnehmer die erbrachten Leistungen des Versicherers, wie beispielsweise bereits ausgezahlte Versicherungsleistungen, zurückgeben.

Gibt es Ausnahmen vom Widerrufsrecht bei Versicherungen?
Ja, gemäß § 8 Abs. 2 VVG besteht beispielsweise kein Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr oder bei Versicherungen, die im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung abgeschlossen wurden.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit das Widerrufsrecht wirksam ausgeübt werden kann?

  1. Der Widerruf muss innerhalb der Widerrufsfrist erfolgen und in Textform, also beispielsweise per E-Mail oder Brief, erklärt werden.
  2. Zudem muss der Widerruf an den Versicherer oder an eine von diesem benannte Stelle erfolgen.

Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer die Frist für den Widerruf versäumt?
Versäumt der Versicherungsnehmer die Frist für den Widerruf, so bleibt der Versicherungsvertrag bestehen. Der Versicherungsnehmer kann dann nur noch außerordentlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Welche Rolle spielt das Fernabsatzgesetz beim Widerrufsrecht bei Versicherungen?
Das Fernabsatzgesetz regelt die Informationspflichten des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer. Gemäß § 312g Abs. 1 BGB muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss alle wesentlichen Informationen in Textform zur Verfügung stellen. Hierzu gehört auch die Information über das Widerrufsrecht.

Wie ist die Rechtslage bei Versicherungsverträgen, die vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden?
Für Versicherungsverträge, die vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden, gilt das alte VVG. Hier gab es kein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht bei Versicherungen. Allerdings konnten Versicherungsverträge in bestimmten Fällen aufgrund von Fehlern oder Täuschungen angefochten werden.

Gibt es auch bei Versicherungen im Ausland ein Widerrufsrecht?
Ja, allerdings können die Fristen und Bedingungen je nach Land und Versicherungsart variieren. Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss eines Versicherungsvertrags im Ausland über die jeweiligen Widerrufsbestimmungen zu informieren.

Welche Auswirkungen hat ein wirksamer Widerruf auf den Versicherungsvertrag?
Ein wirksamer Widerruf führt dazu, dass der Versicherungsvertrag rückwirkend als nichtig gilt. Das bedeutet, dass beide Parteien so gestellt werden, als ob der Vertrag nie abgeschlossen worden wäre. Bereits gezahlte Beiträge müssen vom Versicherer zurückerstattet werden und erbrachte Leistungen müssen zurückgegeben werden.

Worin unterscheiden sich Rücktrittsrecht und Widerrufsrecht?
Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, da sie ähnliche Rechte für den Verbraucher darstellen.

  1. Der Hauptunterschied besteht jedoch darin, dass das Rücktrittsrecht für Verträge gilt, die über das Internet, Telefon oder per Post abgeschlossen wurden, während das Widerrufsrecht für Verträge gilt, die außerhalb von Geschäftsräumen, z.B. an der Haustür, abgeschlossen wurden.
  2. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass beim Widerruf der Vertrag nicht nur rückgängig gemacht wird, sondern der Verbraucher auch einen Ersatz für bereits erbrachte Leistungen erhält.

Ob das Rücktrittsrecht oder das Widerrufsrecht für den Versicherungsnehmer vorteilhafter ist, hängt von der individuellen Situation ab. Im Allgemeinen bietet das Widerrufsrecht jedoch einen größeren Schutz für den Versicherungsnehmer, da der Vertrag von Anfang an unwirksam wird und somit keine Kosten entstehen. Beim Rücktritt hingegen können unter Umständen bereits Kosten für den Zeitraum bis zum Rücktritt anfallen.

Zusammenfassung
Das Widerrufsrecht bei Versicherungen ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt aller notwendigen Vertragsunterlagen vom Vertrag zurückzutreten. Diese Regelung findet sich im Versicherungsvertragsgesetz (§§ 8 bis 14 VVG) für Verträge ab dem 01.01.2008. Bei Widerruf müssen bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet und empfangene Leistungen zurückgegeben werden. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel bei kurzlaufenden Lebensversicherungen oder kreditgebundenen Versicherungen. Für Verträge vor 2008 gab es kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Synonyme: Widerrufsrechte