Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Regulierungsentscheidung

Bei der Regulierungsentscheidung handelt es sich um die abschließende Entscheidung einer Versicherungsgesellschaft zu ihrer Eintrittspflicht für einen bestimmten Schaden gegenüber ihrem Versicherungsnehmer.

Die Schadenregulierung umfasst bei nahezu allen Versicherungsverträgen den gesamten Prozess der Bearbeitung und Abwicklung von gemeldeten Schäden. Die Regulierungsentscheidung ist die nach allen Prüfungen und Kontrollen ergangene Entscheidung der Versicherung, für den konkreten Schaden gegenüber dem Geschädigten oder dem Versicherungsnehmer einzutreten. Das Ziel der Regulierungsentscheidung ist ein sachgerechter Ausgleich des Schadens.

In Haftpflichtversicherungen haben Versicherungsgesellschaften zunächst die Aufgabe, einen von Versicherungsnehmern oder geschädigten Dritten gemeldeten Schaden zu prüfen. Sie müssen prüfen, ob ein Schaden berechtigt ist oder als unberechtigt abgewehrt werden muss. Danach prüfen Versicherungen, ob der gemeldete Schaden auch versichert ist. Erst dann kann eine Regulierungsentscheidung getroffen werden. Wird keine Regulierungsentscheidung getroffen bzw. verneint, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Abwehr des Anspruchs.