Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Ueberschussbeteiligung

Die Überschussbeteiligung ist ein Begriff aus der Versicherungswirtschaft und bezieht sich auf die Gewinnbeteiligung, die Versicherungsnehmer von ihren Versicherungen erhalten können. Sie ist eine Form der Gewinnverteilung und wird auch als Überschussdividende oder Überschussanteil bezeichnet. Im Gegensatz zu anderen Gewinnbeteiligungen, wie beispielsweise bei Aktiengesellschaften, wird die Überschussbeteiligung bei Versicherungen nicht in Form von Geld ausgezahlt, sondern als zusätzliche Leistung oder Vergünstigung für den Versicherungsvertrag genutzt.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Überschussbeteiligung?
Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  1. Zum einen spielt die Art der Versicherung eine Rolle. Bei Lebensversicherungen ist die Überschussbeteiligung beispielsweise höher als bei Sachversicherungen.
  2. Zum anderen ist auch die Finanzlage des Versicherungsunternehmens entscheidend. Je besser die wirtschaftliche Situation des Unternehmens ist, desto höher fällt in der Regel die Überschussbeteiligung aus.
  3. Auch die Anlagestrategie der Versicherung und die Entwicklung der Kapitalmärkte haben Einfluss auf die Höhe der Überschussbeteiligung.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für die Überschussbeteiligung bei Versicherungen?
Die Überschussbeteiligung bei Versicherungen wird durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt.

  1. Eine wichtige Rolle spielt hier das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), welches die Aufsicht über die Versicherungsunternehmen regelt. Darin sind auch Vorschriften zur Gewinnverteilung und Überschussbeteiligung enthalten.
  2. Zudem gibt es die Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV), die genauere Regelungen zur Berechnung der Überschussbeteiligung enthält.

Wie wird die Überschussbeteiligung berechnet?
Die Berechnung der Überschussbeteiligung ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich wird die Überschussbeteiligung aus dem erwirtschafteten Gewinn des Versicherungsunternehmens berechnet. Dieser Gewinn wird durch die Anzahl der Versicherungsverträge geteilt und ergibt somit den Betrag, der jedem Vertrag zugeordnet wird. Die genaue Verteilung dieses Betrags auf die einzelnen Verträge erfolgt dann nach bestimmten Verteilungsregeln, die in der RechVersV festgelegt sind.

Welche Arten der Überschussbeteiligung gibt es?
Es gibt verschiedene Arten der Überschussbeteiligung, die je nach Versicherungsart und Vertrag unterschiedlich ausgestaltet sein können.

  1. Eine häufige Form ist die Schlussüberschussbeteiligung, bei der der Versicherungsnehmer am Ende der Vertragslaufzeit einen Anteil am erwirtschafteten Gewinn erhält.
  2. Eine weitere Möglichkeit ist die laufende Überschussbeteiligung, bei der der Gewinn in regelmäßigen Abständen, beispielsweise jährlich, an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird.
  3. Auch eine Kombination aus beiden Varianten ist möglich.

Welche Vorteile bietet die Überschussbeteiligung für Versicherungsnehmer?
Die Überschussbeteiligung bietet für Versicherungsnehmer verschiedene Vorteile.

  1. Zum einen erhöht sie die Rendite des Versicherungsvertrags und somit auch die Auszahlungen im Leistungsfall.
  2. Zum anderen kann sie als zusätzliche Absicherung dienen, da sie als Puffer für unvorhergesehene Kosten oder Beitragsanpassungen genutzt werden kann.
  3. Zudem bietet die Überschussbeteiligung eine gewisse Transparenz, da Versicherungsunternehmen verpflichtet sind, ihren Kunden regelmäßig über die Höhe der Überschussbeteiligung zu informieren.

Welche Risiken gibt es bei der Überschussbeteiligung?
Wie bei jeder Form der Geldanlage gibt es auch bei der Überschussbeteiligung Risiken, die nicht außer Acht gelassen werden sollten.

  1. Zum einen besteht das Risiko, dass die Höhe der Überschussbeteiligung geringer ausfällt als erwartet, beispielsweise aufgrund von schlechten Kapitalmarktentwicklungen oder einer ungünstigen Anlagestrategie des Versicherungsunternehmens.
  2. Zum anderen kann es auch zu einem Totalverlust der Überschussbeteiligung kommen, beispielsweise im Falle einer Insolvenz des Versicherungsunternehmens.

Zusammenfassung
Die Überschussbeteiligung ist ein Anteil am Gewinn, den Versicherungsnehmer von ihrer Versicherung erhalten, jedoch nicht in Geld, sondern als zusätzliche Leistung. Ihre Höhe wird durch die Art der Versicherung, die Finanzlage des Unternehmens, die Anlagestrategie und die Kapitalmarktentwicklung beeinflusst und ist gesetzlich durch das VAG und die RechVersV geregelt. Es gibt verschiedene Arten, wie die Schluss- und laufende Überschussbeteiligung. Vorteile sind eine höhere Rendite und zusätzliche Absicherung, aber Risiken wie geringere Auszahlungen oder Totalverlust durch Insolvenz bestehen ebenfalls.

Synonyme: Überschussbeteiligung