Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Unwiderrufliches Bezugsrecht

Ein Unwiderrufliches Bezugsrecht ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einer Person (dem Versicherungsnehmer) und einer anderen Person (dem Bezugsberechtigten), die sicherstellt, dass im Falle des Todes des Versicherungsnehmers der Bezugsberechtigte eine bestimmte Leistung aus der Versicherung erhält. Es handelt sich dabei um eine wichtige Klausel in Versicherungsverträgen und kann auch in anderen Verträgen, wie beispielsweise bei Bankkonten oder Rentenverträgen, vorkommen.

Welche Arten von Unwiderruflichen Bezugsrechten gibt es?
Es gibt zwei Arten von Unwiderruflichen Bezugsrechten: das unbedingte und das bedingte Bezugsrecht.

  1. Das unbedingte Bezugsrecht bedeutet, dass der Bezugsberechtigte die Leistung aus der Versicherung unabhängig von anderen Umständen oder Bedingungen erhält. Dies ist die häufigste Form des Unwiderruflichen Bezugsrechts und wird oft in Lebensversicherungen verwendet.

  2. Das bedingte Bezugsrecht hingegen ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die erfüllt sein müssen, damit der Bezugsberechtigte die Leistung erhält. Diese Bedingungen können beispielsweise der Tod des Versicherungsnehmers oder das Erreichen eines bestimmten Alters sein. Diese Art von Bezugsrecht wird oft in Rentenversicherungen eingesetzt.

Warum ist ein Unwiderrufliches Bezugsrecht wichtig?
Ein Unwiderrufliches Bezugsrecht ist wichtig, um sicherzustellen, dass im Falle des Todes des Versicherungsnehmers die gewünschte Person die Leistung aus der Versicherung erhält. Es schützt den Bezugsberechtigten vor möglichen Streitigkeiten oder Ansprüchen anderer Personen, die möglicherweise ebenfalls einen Anspruch auf die Versicherungsleistung erheben. Außerdem ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, die Begünstigung jederzeit zu ändern, ohne dass die Zustimmung des Bezugsberechtigten erforderlich ist.

Wie wird ein Unwiderrufliches Bezugsrecht festgelegt?
Ein Unwiderrufliches Bezugsrecht wird in der Regel bei Abschluss des Versicherungsvertrages festgelegt. Der Versicherungsnehmer muss dabei angeben, wer der Bezugsberechtigte ist und ob es sich um ein unbedingtes oder bedingtes Bezugsrecht handelt. Es ist auch möglich, das Bezugsrecht zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern, indem der Versicherungsnehmer eine entsprechende Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft sendet.

Was passiert, wenn kein Unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart wurde?
Wenn kein Unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart wurde, wird die Versicherungsleistung im Todesfall des Versicherungsnehmers Teil des Nachlasses und unterliegt somit den gesetzlichen Bestimmungen der Erbfolge. Dies kann zu Streitigkeiten und Verzögerungen bei der Auszahlung führen, da die Versicherungsgesellschaft nicht ohne weiteres wissen kann, wer die Leistung erhalten soll.

Kann ein Unwiderrufliches Bezugsrecht widerrufen werden?
Ein Unwiderrufliches Bezugsrecht kann nur in Ausnahmefällen widerrufen werden, beispielsweise wenn der Bezugsberechtigte vor dem Versicherungsnehmer verstirbt oder der Versicherungsnehmer und der Bezugsberechtigte gemeinsam eine Änderung vereinbaren. In der Regel ist ein Unwiderrufliches Bezugsrecht jedoch nicht widerrufbar.

Hinweis
Im Gegensatz zum unwiderruflichen Bezugsrecht steht das widerrufliche Bezugsrecht des Begünstigten. Dies schränkt den Versicherungsnehmer weniger ein, da er den Begünstigten nachträglich ändern kann.

Zusammenfassung
Ein unwiderrufliches Bezugsrecht in einem Versicherungsvertrag sichert dem Bezugsberechtigten die Leistung nach dem Tod des Versicherten. Es gibt unbedingte und bedingte Bezugsrechte, wobei Erstere ohne Bedingungen und Letztere unter bestimmten Voraussetzungen ausgezahlt werden, wie etwa Erreichen eines Alters. Diese Regelung verhindert Streitigkeiten und ermöglicht dem Versicherungsnehmer eine Änderung der Begünstigung ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten. Fehlt ein solches Bezugsrecht, fällt die Leistung in den Nachlass und unterliegt der Erbfolge, was Probleme verursachen kann. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht ist meist nicht widerrufbar, es sei denn, unter besonderen Umständen.

Synonyme: unentziehbare Bindung des Begünstigten