Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Widerrufliches Bezugsrecht | Das widerrufliche Bezugsrecht ist in § 159 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt und besagt, dass der Versicherungsnehmer das Recht hat, den Begünstigten einer Versicherung jederzeit zu ändern oder zu widerrufen. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer nicht an die im Versicherungsvertrag genannte Person gebunden ist und somit die Möglichkeit hat, den Begünstigten je nach Bedarf anzupassen. Das widerrufliche Bezugsrecht kann sowohl für Lebens- als auch für Sachversicherungen gelten.
Klauseln zum widerruflichen Bezugsrecht
Hinweis Zusammenfassung |