Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Versicherungssteuer

Die juristische Definition des Begriffs Versicherungssteuer findet sich im Versicherungsteuergesetz (VersStG). Laut § 1 Abs. 1 VersStG unterliegen Versicherungsverträge, die in Deutschland abgeschlossen werden, der Versicherungssteuer.

Welche Arten von Versicherungen unterliegen der Versicherungssteuer?
Gemäß § 1 Abs. 2 VersStG unterliegen alle Arten von Versicherungen der Versicherungssteuer, unabhängig davon, ob sie auf Leben oder auf Sachen abgeschlossen werden.

Gibt es Ausnahmen von der Versicherungssteuer?
Ja, es gibt Ausnahmen von der Versicherungssteuer. Gemäß § 4 VersStG sind beispielsweise Versicherungen, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts abgeschlossen werden, von der Steuer befreit.

Wie hoch ist die Versicherungssteuer?
Die Höhe der Versicherungssteuer beträgt 19 Prozent (Stand 2024), was dem gleichen Satz wie der gewöhnlichen Umsatzsteuer entspricht. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, bei denen die Steuersätze unterhalb dieses Prozentsatzes liegen.

  1. In Deutschland werden bestimmte Versicherungen steuerlich begünstigt, um sie attraktiver zu machen. Dies gilt insbesondere für Versicherungen, die vor existenziellen Risiken schützen, wie die Brand- oder Feuerversicherung. Bei dieser Art von Versicherung liegt der Steuersatz bei etwa 13 Prozent.
  2. Bei einer Hausratversicherung ohne Feueranteil beträgt die Versicherungssteuer 19 Prozent. Bei Policen mit Feuerversicherung reduziert sich der Steuersatz auf 16,15 Prozent, da der Versicherer zusätzlich Feuerschutzsteuer entrichten muss.
  3. Für Kranken- und Lebensversicherungen wird keine Versicherungssteuer erhoben.

Wann muss die Versicherungssteuer entrichtet werden?
Die Versicherungssteuer muss gemäß § 7 VersStG vom Versicherungsnehmer entrichtet werden. Sie wird in der Regel zusammen mit dem Versicherungsbeitrag fällig.

Welche Rolle spielt die Versicherungssteuer bei der Vertragsgestaltung?
Die Versicherungssteuer muss bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden, da sie einen Teil des Versicherungsbeitrags ausmacht und somit die Kosten des Versicherungsvertrags beeinflusst.

Was ist die versicherungsrechtliche Definition des Begriffs Versicherungssteuer?
Die versicherungsrechtliche Definition des Begriffs Versicherungssteuer findet sich im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Laut § 1 Abs. 2 VAG umfasst die Versicherungssteuer alle Steuern, die auf Versicherungsverträge erhoben werden.

Welche Rolle spielt die Versicherungssteuer im Versicherungsaufsichtsgesetz?
Die Versicherungssteuer spielt im Versicherungsaufsichtsgesetz eine wichtige Rolle, da sie als Teil der Versicherungsbeiträge auch bei der Berechnung der Solvabilitätsanforderungen für Versicherungsunternehmen berücksichtigt wird.

Welche Klauseln im Versicherungsvertrag regeln die Versicherungssteuer?
Die Versicherungssteuer wird in der Regel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder in den Besonderen Bedingungen für die jeweilige Versicherung (z.B. Kfz-Versicherung) geregelt. Auch im Versicherungsschein können Informationen zur Versicherungssteuer enthalten sein.

Wie wird die Versicherungssteuer von Versicherungsunternehmen abgeführt?
Versicherungsunternehmen müssen die Versicherungssteuer gemäß § 8 VersStG an das zuständige Finanzamt abführen. Sie sind dazu verpflichtet, die Versicherungssteuer in ihren Rechnungen gesondert auszuweisen und an das Finanzamt zu überweisen.

Zusammenfassung
In Deutschland unterliegen Versicherungsverträge der Versicherungssteuer nach Maßgabe des Versicherungsteuergesetzes. Der Steuersatz beträgt in der Regel 19 Prozent, es gibt jedoch Ausnahmen und Ermäßigungen für bestimmte Versicherungsarten, wie Brand- oder Feuerversicherungen. Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind von der Versicherungssteuer befreit. Kranken- und Lebensversicherungen sind von der Steuer ausgenommen. Die Versicherungssteuer wird vom Versicherungsnehmer bezahlt und ist Teil der Versicherungsbeiträge, die wiederum bei der Berechnung der Solvabilitätsanforderungen für Versicherungsunternehmen berücksichtigt werden. Versicherungsunternehmen führen die Steuer an das Finanzamt ab und müssen sie in ihren Rechnungen ausweisen.

Synonyme: Versicherungssteuern