Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine spezielle Rechtsform von Versicherungsunternehmen, die auf dem Prinzip der Solidarität basiert. Im Gegensatz zu Aktiengesellschaften oder GmbHs, bei denen die Anteilseigner Gewinne erzielen, sind bei einem VVaG die Versicherungsnehmer gleichzeitig Mitglieder und tragen gemeinsam das Risiko.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln den VVaG?
Die rechtliche Grundlage für den VVaG findet sich im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Dort ist in § 211 VAG definiert, dass ein VVaG eine Versicherung auf Gegenseitigkeit betreibt, bei der die Mitglieder als Versicherungsnehmer und Versicherer fungieren. Des Weiteren regelt das Genossenschaftsgesetz (GenG) die Gründung und Organisation von VVaGs.

Welche Voraussetzungen müssen für die Gründung eines VVaG erfüllt sein?
Gemäß § 212 VAG müssen für die Gründung eines VVaG mindestens 100 natürliche oder juristische Personen als Mitglieder gewonnen werden. Zudem muss ein Gründungsvertrag erstellt werden, der unter anderem die Satzung, die Art der Versicherung und die Höhe der Beiträge festlegt.

Welche Rechte und Pflichten haben die Mitglieder eines VVaG?
Die Mitglieder eines VVaG haben das Recht, über die Geschäfte des Unternehmens mitzubestimmen und in der Mitgliederversammlung abzustimmen. Sie sind zudem verpflichtet, Beiträge zu zahlen und im Schadensfall die vereinbarten Selbstbehalte zu tragen.

Wie wird die Haftung bei einem VVaG geregelt?
Die Haftung der Mitglieder bei einem VVaG ist auf die Höhe der Einlagen begrenzt. Diese können in der Satzung festgelegt werden, müssen jedoch mindestens 1.000 Euro betragen. Im Schadensfall haften die Mitglieder somit nur bis zur Höhe ihrer Einlage.

Welche Aufsichtsbehörde ist für VVaGs zuständig?
VVaGs unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und prüft die finanzielle Stabilität des Unternehmens.

Welche Versicherungszweige können von einem VVaG abgedeckt werden?
Ein VVaG kann grundsätzlich alle Versicherungszweige abdecken, die auch von anderen Versicherungsunternehmen angeboten werden. Dazu zählen beispielsweise Haftpflicht-, Sach-, Unfall- oder Lebensversicherungen.

Welche Besonderheiten gelten für die Gewinnausschüttung bei einem VVaG?
Anders als bei Aktiengesellschaften oder GmbHs gibt es bei einem VVaG keine Gewinnausschüttung an die Mitglieder. Überschüsse werden in der Regel in die Rücklagen des Unternehmens eingestellt, um mögliche Verluste auszugleichen oder Beiträge zu senken.

Wie ist die steuerliche Behandlung von VVaGs?
VVaGs sind in der Regel von der Körperschaftssteuer befreit, da sie als Versicherungsunternehmen einer besonderen Aufsicht unterliegen. Die Mitglieder müssen jedoch ihre Anteile am Gewinn versteuern, da diese als Einkünfte aus Kapitalvermögen gelten.

Welche Vorteile bietet ein VVaG für die Versicherungsnehmer?
Durch die Mitgliedschaft in einem VVaG haben die Versicherungsnehmer ein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen und profitieren von einer transparenten und solidarischen Versicherungsgemeinschaft. Zudem können mögliche Überschüsse zu einer Senkung der Beiträge führen.

Welche Risiken gibt es bei einem VVaG?
Da die Mitglieder eines VVaG im Schadensfall selbst haften, kann es bei größeren Schäden zu hohen finanziellen Belastungen kommen. Zudem sind VVaGs nicht insolvenzgeschützt, was im Falle einer Insolvenz zu Verlusten für die Mitglieder führen kann.

Zusammenfassung
Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist ein Versicherungsunternehmen, das nach dem Solidaritätsprinzip funktioniert und bei dem die Versicherungsnehmer gleichzeitig Mitglieder sind. Die rechtliche Grundlage bildet das Versicherungsaufsichtsgesetz, und zur Gründung eines VVaG sind mindestens 100 Mitglieder und ein Gründungsvertrag notwendig. Mitglieder haben Mitbestimmungsrechte, müssen Beiträge leisten und haften im Schadensfall bis zur Höhe ihrer Einlage. VVaGs unterliegen der Aufsicht durch die BaFin und dürfen alle Versicherungszweige abdecken, wobei Überschüsse üblicherweise in Rücklagen fließen und nicht ausgeschüttet werden. Vorteile für Versicherungsnehmer sind Mitspracherechte und potentielle Beitragsreduktion, Risiken bestehen in der Selbsthaftung und fehlendem Insolvenzschutz.

Synonyme: VVaG