Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Zeitwertklausel

Die Zeitwertklausel ist eine Bestimmung in Versicherungsverträgen, die den Zeitwert einer versicherten Sache oder eines Gegenstandes zum Zeitpunkt des Schadensereignisses festlegt. Sie dient dazu, den Versicherungsnehmer vor finanziellen Verlusten zu schützen, indem sie sicherstellt, dass er im Falle eines Schadens nur den aktuellen Wert der versicherten Sache ersetzen muss.

Welche deutschen Gesetze und Klauseln regeln die Zeitwertklausel?
Die Zeitwertklausel findet ihre rechtliche Grundlage im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Konkrete Regelungen dazu sind in den §§ 76 und 76a VVG sowie in den §§ 249 und 252 BGB zu finden.

Was besagen die §§ 76 und 76a VVG?

  1. Gemäß § 76 VVG muss der Versicherer im Falle eines Schadens den Zeitwert der versicherten Sache ersetzen. Der Zeitwert wird dabei als der Betrag definiert, der erforderlich ist, um eine gleichwertige Sache zum Zeitpunkt des Schadensereignisses zu beschaffen. Dieser Betrag darf jedoch nicht höher sein als der tatsächliche Zeitwert der Sache zum Zeitpunkt des Schadens.

  2. In § 76a VVG wird die Zeitwertklausel näher erläutert. Demnach kann der Versicherungsnehmer im Versicherungsvertrag festlegen, dass im Falle eines Schadens der Zeitwert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als Grundlage für die Entschädigung dient. Diese Vereinbarung muss jedoch ausdrücklich im Vertrag festgehalten werden.

Was besagen die §§ 249 und 252 BGB?

  1. Die §§ 249 und 252 BGB regeln die Schadensersatzpflicht im Allgemeinen. Laut § 249 BGB muss der Schädiger den Schaden in Geld ersetzen. Dabei wird zwischen dem sogenannten "Wiederbeschaffungswert" und dem "Marktwert" unterschieden. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der erforderlich ist, um eine gleichwertige Sache zu beschaffen. Der Marktwert hingegen ist der Wert, den die Sache zum Zeitpunkt des Schadens auf dem Markt gehabt hätte. In der Regel wird bei der Zeitwertklausel der Wiederbeschaffungswert als Grundlage für die Entschädigung herangezogen.

  2. In § 252 BGB wird die Berechnung des Zeitwerts näher erläutert. Demnach ist der Zeitwert einer Sache der Betrag, der erforderlich ist, um eine gleichwertige Sache zu beschaffen, abzüglich einer angemessenen Wertminderung aufgrund von Alter, Abnutzung oder anderen Umständen.

Welche Rolle spielt die Zeitwertklausel bei der Versicherung von Sachwerten?
Die Zeitwertklausel ist vor allem bei der Versicherung von Sachwerten von großer Bedeutung. Sie stellt sicher, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens nicht mehr als den aktuellen Wert der versicherten Sache ersetzen muss. Dadurch wird verhindert, dass der Versicherungsnehmer finanziell übermäßig belastet wird und somit vor existenziellen Risiken geschützt.

  1. Wie kann die Zeitwertklausel im Versicherungsvertrag vereinbart werden?
    Die Zeitwertklausel kann entweder ausdrücklich im Versicherungsvertrag festgehalten werden oder sie gilt automatisch, wenn keine andere Regelung getroffen wurde. Es ist jedoch ratsam, die Klausel ausdrücklich zu vereinbaren, um mögliche Unklarheiten oder Streitigkeiten im Schadensfall zu vermeiden.

  2. Welche Ausnahmen gibt es bei der Anwendung der Zeitwertklausel?
    Die Zeitwertklausel findet nicht in allen Fällen Anwendung. Sie gilt beispielsweise nicht bei der Versicherung von Gebäuden, da hier der Zeitwert aufgrund von Inflation und Wertsteigerung oft nicht ausreichend ist. In solchen Fällen wird meist der Neuwert oder der Wiederbeschaffungswert als Grundlage für die Entschädigung vereinbart.
    Zudem kann die Zeitwertklausel bei bestimmten Versicherungen, wie beispielsweise der Hausratversicherung, ausgeschlossen werden. Hier wird in der Regel der Neuwert als Grundlage für die Entschädigung vereinbart.

Zusammenfassung
Die Zeitwertklausel in Versicherungsverträgen legt den aktuellen Wert eines versicherten Gegenstands zum Zeitpunkt des Schadens fest und ist im Versicherungsvertragsgesetz sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Sie sichert, dass der Versicherungsnehmer nur den Wiederbeschaffungswert bzw. Marktwert ersetzen muss und vermeidet somit eine übermäßige finanzielle Belastung. In der Regel gilt die Zeitwertklausel automatisch, kann aber auch ausdrücklich vereinbart werden. Bei Gebäuden und bestimmten Versicherungen, wie der Hausratversicherung, kann die Klausel ausgeschlossen sein, stattdessen wird häufig der Neuwert angesetzt.