Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Willenserklärung

Eine Willenserklärung ist eine Äußerung des Willens einer Person, die darauf abzielt, eine Rechtsfolge herbeizuführen. Sie kann sowohl ausdrücklich als auch konkludent, also durch schlüssiges Verhalten, erfolgen. Eine Willenserklärung ist somit ein wichtiger Bestandteil des Vertragsrechts und bildet die Grundlage für die Entstehung von Rechtsbeziehungen.

Welche Gesetze regeln die Willenserklärung?
Die Willenserklärung wird in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Genauer gesagt durch die §§ 116 bis 144 BGB. Diese Paragraphen beschäftigen sich mit den verschiedenen Formen der Willenserklärung, den Voraussetzungen für ihre Wirksamkeit und den Folgen bei einem Verstoß gegen diese Voraussetzungen.

Welche Arten von Willenserklärungen gibt es?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Willenserklärungen: der empfangsbedürftigen und der nicht empfangsbedürftigen Willenserklärung.

  1. Eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist eine Erklärung, die an eine bestimmte Person gerichtet ist und erst durch deren Empfang wirksam wird. Beispiele dafür sind die Kündigung eines Vertrages oder die Annahme eines Angebots.
  2. Eine nicht empfangsbedürftige Willenserklärung hingegen ist an niemanden gerichtet und wird sofort wirksam, wie zum Beispiel ein Testament.

Welche Voraussetzungen müssen für eine wirksame Willenserklärung erfüllt sein?
Damit eine Willenserklärung wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Zum einen muss die Erklärung einen rechtsgeschäftlichen Inhalt haben, das heißt, sie muss auf die Begründung, Änderung oder Aufhebung von Rechten und Pflichten gerichtet sein.
  2. Des Weiteren muss die Erklärung ernsthaft und gewollt abgegeben werden, also frei von Irrtümern, Zwang oder Drohung.
  3. Zudem muss sie hinreichend bestimmt sein, also klar und eindeutig formuliert werden.
  4. Schließlich muss die Willenserklärung auch wirksam zustande gekommen sein, das heißt, sie muss von einer geschäftsfähigen Person abgegeben werden und die entsprechenden Formvorschriften einhalten.

Was hat der Begriff Willenserklärung mit Versicherungen zu tun?
Auch im Bereich der Versicherungen spielt die Willenserklärung eine wichtige Rolle. Versicherungsverträge kommen durch das Angebot (Antrag) und die Annahme (Willenserklärung) zustande.

  1. Der Versicherungsnehmer gibt dabei durch seinen Antrag seine Willenserklärung ab, dass er gegen Zahlung einer Prämie eine bestimmte Versicherungsleistung erhalten möchte.
  2. Die Versicherungsgesellschaft nimmt dieses Angebot durch ihre Willenserklärung, den Versicherungsschein, an. Somit bildet die Willenserklärung die Grundlage für den Abschluss eines Versicherungsvertrages.

Welche Klauseln sind in Versicherungsverträgen relevant für die Willenserklärung?
In Versicherungsverträgen gibt es verschiedene Klauseln, die die Willenserklärung betreffen.

  1. Eine wichtige Klausel ist die Anzeigepflicht, die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt ist. Diese besagt, dass der Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrages alle ihm bekannten Umstände, die für die Versicherung relevant sind, der Versicherungsgesellschaft mitteilen muss. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Anzeigepflicht, kann dies zur Anfechtung oder sogar zur Kündigung des Vertrages führen.
  2. Eine weitere relevante Klausel ist die Obliegenheitsverletzung. Diese besagt, dass der Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten einhalten muss, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Verletzt er diese Pflichten, kann dies ebenfalls zur Anfechtung oder Kündigung des Vertrages führen.

Zusammenfassung
Eine Willenserklärung ist eine Absichtserklärung einer Person, die eine rechtliche Wirkung beabsichtigt und kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln erfolgen. Im deutschen Recht ist sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 116 bis 144 BGB) geregelt und unterscheidet sich in empfangsbedürftige und nicht empfangsbedürftige Erklärungen. Sie muss bestimmte Bedingungen erfüllen, wie Ernsthaftigkeit und Bestimmtheit, und von einer geschäftsfähigen Person abgegeben werden. Im Versicherungswesen ist die Willenserklärung bei Vertragsabschlüssen zentral und wird durch Antrag und Policierung geäußert. Relevante Klauseln im Versicherungsvertrag sind die Anzeigepflicht und Obliegenheitsverletzung, deren Missachtung zu Anfechtung oder Kündigung führen kann.

Synonyme: Willenserklärungen