Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Obliegenheitsverletzung

Im versicherungsrechtlichen Bereich wird von einer Obliegenheitsverletzung gesprochen, wenn Versicherungsnehmer ihren Verhaltenspflichten nicht oder nur unzureichend nachgekommen sind. Die Obliegenheiten sind Versicherungsnehmern aus den Versicherungsbedingungen bekannt. Ihnen muss nachgekommen werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Im Gegensatz zu Verletzungen von Rechtspflichten führen Obliegenheitsverletzungen nicht zu Schadensersatzansprüchen. Sie können aber zur Beendigung des Versicherungsvertrages oder aber zur Leistungsfreiheit der Versicherungsgesellschaft führen. Obliegenheitsverletzungen können für Versicherungsnehmer also den Verlust der Ansprüche aus einem Versicherungsverhältnis bedeuten.

Zu den typischen Obliegenheitsverletzungen gehört beispielsweise die Verletzung von Anzeigepflichten oder das Mitverschulden bei Verkehrsunfällen. Generell trifft Versicherungsnehmer die Obliegenheitspflicht in den Bereichen der

Versicherungsnehmer haben Schäden unverzüglich zu melden, Schadensfälle zu dokumentieren, Informationen wahrheitsgemäß darzulegen und bei kostenverursachenden Maßnahmen vorab Rücksprache mit der Versicherungsgesellschaft zu halten. Die jeweiligen Obliegenheiten sind in den Versicherungsbedingungen verankert. Darin wird auch auf die Folgen entsprechender Obliegenheitsverletzungen hingewiesen.