Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Zession

Der Begriff Zession stammt aus dem lateinischen Wort "cessio" und bedeutet "Übertragung". Im juristischen Sinne bezeichnet die Zession die Übertragung von Forderungen oder Rechten von einem Gläubiger auf einen anderen. Dabei tritt der ursprüngliche Gläubiger, auch Zedent genannt, seine Forderung an den neuen Gläubiger, den Zessionar, ab.

Welche Arten von Zessionen gibt es?
Es gibt zwei Arten von Zessionen: die Abtretung und die Sicherungsabtretung.

  1. Bei der Abtretung überträgt der Zedent die Forderung vollständig und unwiderruflich auf den Zessionar. Dieser wird somit neuer Gläubiger und der Zedent scheidet aus der Forderung aus.
  2. Bei der Sicherungsabtretung hingegen bleibt der Zedent weiterhin Gläubiger, jedoch dient die Übertragung der Forderung als Sicherheit für eine bestehende oder zukünftige Schuld. Im Falle einer Nichterfüllung der Schuld kann der Zessionar die Forderung einziehen, um sich aus dieser zu befriedigen.

Was hat dies mit Versicherungen zu tun?
In der Versicherungswelt ist die Zession ein wichtiges Instrument, um Forderungen aus Versicherungsverträgen abzutreten. Versicherungsnehmer können ihre Ansprüche aus Versicherungsverträgen an Dritte, wie zum Beispiel an Werkstätten oder Rechtsanwälte, abtreten. Diese Dritten werden dann zu Zessionaren und können die Forderungen direkt bei der Versicherung geltend machen.

Welche Gesetze und Klauseln sind bei einer Zession relevant?

  1. Die rechtlichen Grundlagen für eine Zession sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dort findet sich in den §§ 398 ff. das Recht der Forderungsabtretung. Hier ist unter anderem festgelegt, dass eine Zession nur wirksam ist, wenn der Schuldner der Forderung darüber informiert wird. Dies geschieht in der Regel durch eine sogenannte Abtretungsanzeige, die der Zessionar dem Schuldner zukommen lässt.
  2. Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gibt es ebenfalls Regelungen zur Zession. So ist in § 86 VVG festgelegt, dass eine Zession von Versicherungsansprüchen nur mit Zustimmung des Versicherers möglich ist. Diese Zustimmung darf jedoch nicht unbillig verweigert werden. Weiterhin gibt es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) häufig Klauseln, die eine Zession ausschließen oder bestimmte Bedingungen dafür vorsehen.

Welche rechtlichen Aspekte sind bei einer Zession zu beachten?

  1. Abtretbarkeit der Forderung
    Nicht alle Forderungen sind abtretbar. Im Versicherungsrecht ist die Abtretung von Forderungen aus Versicherungsverträgen grundsätzlich möglich, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Regelung im Vertrag, die dies verbietet.

  2. Schriftform
    Eine Zession muss in der Regel schriftlich erfolgen, um gültig zu sein. Dies dient dem Schutz der Versicherung und des Versicherungsnehmers, da so die genaue Forderung und der Zeitpunkt der Abtretung festgehalten werden können.

  3. Mitteilung an die Versicherung
    Die Zession muss der Versicherung schriftlich mitgeteilt werden. Nur so kann die Versicherung die neue Gläubigerstellung des Zessionars anerkennen und die Forderung an diesen auszahlen.

  4. Rechte und Pflichten des Zessionars
    Mit der Übertragung der Forderung gehen auch die Rechte und Pflichten des ursprünglichen Gläubigers auf den Zessionar über. Dies bedeutet, dass der Zessionar die Forderung einklagen, aber auch die damit verbundenen Kosten tragen muss.

  5. Einrede des Schuldners
    Der Schuldner, also die Versicherung, kann gegenüber dem Zessionar die gleichen Einreden geltend machen wie gegenüber dem ursprünglichen Gläubiger. Dies bedeutet, dass der Schuldner zum Beispiel Einwendungen gegen die Forderung vorbringen kann.

  6. Verbot der Mehrfachabtretung
    Eine Forderung kann nur einmal abgetreten werden. Sollte der Zedent die Forderung bereits an einen anderen Gläubiger abgetreten haben, ist eine erneute Abtretung nicht möglich.

  7. Zession und Insolvenz
    Im Falle einer Insolvenz des Zedenten kann die Zession unwirksam werden. Dies ist der Fall, wenn die Abtretung der Forderung innerhalb von vier Monaten vor der Insolvenz erfolgt ist und der Zessionar von der Zahlungsunfähigkeit des Zedenten wusste oder hätte wissen müssen.

Zusammenfassung
Die Zession bezeichnet die Übertragung von Forderungen oder Rechten, wobei es zwei Arten gibt: Abtretung und Sicherungsabtretung. In der Versicherungsbranche ist es üblich, dass Versicherungsnehmer ihre Ansprüche abtreten. Rechtlich basiert die Zession auf den §§ 398 ff. BGB und im Versicherungsrecht auf § 86 VVG, wobei auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) relevant sind. Zessionen müssen schriftlich erfolgen und der Versicherung mitgeteilt werden, wobei die Rechte und Pflichten auf den neuen Gläubiger übergehen und Mehrfachabtretungen ausgeschlossen sind. Bei einer Insolvenz des Zedenten kann eine Zession unter bestimmten Umständen unwirksam sein.