Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Zweitwagenregelung

Die Zweitwagenregelung ist eine Bestimmung in der Kfz-Versicherung, die sich auf die Versicherung von Zweit- oder auch Zweitfahrzeugen bezieht. Sie ist in verschiedenen deutschen Gesetzen und Klauseln verankert und regelt die Versicherungsbedingungen, Beiträge und Leistungen für diese Fahrzeuge.

Welche Gesetze und Klauseln beziehen sich auf die Zweitwagenregelung?
Die Zweitwagenregelung ist in erster Linie in § 12 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) geregelt. Dieses Gesetz legt die Mindestanforderungen für die Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen fest. Hier wird auch die Versicherungspflicht für Zweitfahrzeuge geregelt.
Darüber hinaus gibt es auch in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) der Versicherungsgesellschaften Regelungen zur Zweitwagenregelung. Diese sind jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern können von den Versicherern individuell gestaltet werden.

Was besagt die Zweitwagenregelung?
Die Zweitwagenregelung besagt, dass ein Zweitfahrzeug, das von derselben Person oder demselben Haushalt genutzt wird wie das Erstfahrzeug, in der Regel zu günstigeren Konditionen versichert werden kann. Dies liegt daran, dass die Versicherungsunternehmen davon ausgehen, dass das Risiko für mehrere Fahrzeuge in einem Haushalt geringer ist als für ein einzelnes Fahrzeug.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um von der Zweitwagenregelung zu profitieren?
Um von der Zweitwagenregelung zu profitieren, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Zum einen muss das Erstfahrzeug bereits bei derselben Versicherungsgesellschaft versichert sein.
  2. Zum anderen muss das Zweitfahrzeug in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Erstfahrzeug genutzt werden. Dies bedeutet, dass beide Fahrzeuge auf denselben Halter oder dessen Ehepartner zugelassen sein müssen.
  3. Zusätzlich muss das Zweitfahrzeug in der Regel ein geringeres Risiko darstellen als das Erstfahrzeug. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn es sich um ein kleineres, weniger leistungsstarkes oder seltener genutztes Fahrzeug handelt.

Welche Vorteile bietet die Zweitwagenregelung?

  1. Die Zweitwagenregelung bietet in erster Linie finanzielle Vorteile für Versicherungsnehmer. Durch die günstigeren Tarife für Zweitfahrzeuge können sie häufig viel Geld sparen. Zudem ist es oft möglich, den Schadenfreiheitsrabatt des Erstfahrzeugs auf das Zweitfahrzeug zu übertragen, was zu einer weiteren Ersparnis führt.
  2. Des Weiteren kann die Zweitwagenregelung auch für junge Fahrer von Vorteil sein. Da diese aufgrund ihres Alters oft höhere Versicherungsbeiträge zahlen müssen, können sie durch die Zweitwagenregelung von den günstigeren Tarifen für Zweitfahrzeuge profitieren.

Zusammenfassung
Die Zweitwagenregelung in der Kfz-Versicherung ermöglicht es, ein zweites Fahrzeug günstiger zu versichern, wenn es im selben Haushalt wie das Erstfahrzeug genutzt wird. Gesetzlich ist sie im Pflichtversicherungsgesetz verankert, Versicherer können aber auch eigene Bedingungen festlegen. Voraussetzungen sind u.a. die Versicherung des Erstfahrzeugs bei derselben Gesellschaft und ein geringeres Risiko des Zweitwagens. Von dieser Regelung profitieren Versicherungsnehmer finanziell, etwa durch günstigere Tarife und die Übertragung von Schadenfreiheitsrabatten, besonders junge Fahrer können so höhere Beiträge umgehen.