Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Kfz-Unfallversicherung

Bei einer Kfz-Unfallversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die den Schutz von Kaskoversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung erweitert. Die Kfz-Unfallversicherung tritt dann in die Leistung ein, wenn im eigenen Fahrzeug Insassen durch einen Unfall verletzt werden. Je nach Vertrag kann gibt es die Möglichkeit einer einmaligen Entschädigung im Falle einer dauerhaften Invalidität oder aber die lebenslange Zahlung einer Invalidenrente. Viele Versicherungsgesellschaften kombinieren die Kfz-Unfallversicherung mit einem zusätzlichen Baustein aus dem Bereich der Kranken- oder Krankenhaustagegeld-Versicherung. Kfz-Unfallversicherungen sind keine Pflichtversicherungen.

Ob eine Kfz-Unfallversicherung abgeschlossen werden sollte, muss sorgfältig geprüft werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt auch Personenschäden an Insassen bei Unfällen ab, die nicht selbst gefahren sind. Auch der Fahrzeughalter wird von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn er lediglich Beifahrer beim Unfall war. Des Weiteren können auch durch eine private Unfallversicherung Unfälle jeglicher Art abgesichert werden, weshalb der Insassenschutz durch eine separate Kfz-Unfallversicherung nicht immer notwendig erscheint.

 

Synonyme: Insassen-Unfallversicherung