Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Manifestationsprinzip

Das Manifestationsprinzip ist ein Prinzip, nach dem der genaue Zeitpunkt eines Versicherungsfalls festgelegt werden kann. Nach dem Manifestationsprinzip gilt ein Versicherungsfall als zu der Zeit eingetreten, in dem der Schaden zum ersten Mal nachweislich festgestellt werden konnte. Aus diesem Grund wird auch von einem Feststellungsprinzip gesprochen.

Das Manifestationsprinzip ist eines mehrerer Prinzipien zur Feststellung des Zeitpunktes eines Versicherungsfalls. Nach dem Manifestationsprinzip gilt ein Versicherungsfall als eingetreten, wenn ein Sach-, Vermögens- oder Personenschaden erstmalig durch Geschädigte, Dritte oder den Versicherungsnehmern selbst festgestellt worden ist. Ein Versicherungsschutz besteht dann, wenn die Feststellung des Schadens innerhalb der Versicherungsdauer erfolgt.

In der Umwelthaftpflichtversicherung wird beispielsweise häufig das Manifestationsprinzip eingesetzt.