Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Rechtsschutzfall | Im Bereich der Rechtsschutzversicherung wird dann von einem Rechtsschutzfall gesprochen, wenn der Versicherungsnehmer seine Interessen rechtlich vertreten lassen muss. Der Rechtsschutzfall ist also der Schaden- oder Versicherungsfall aus anderen Versicherungssparten und Bereichen. Sobald ein Rechtsschutzfall eintritt, unterzieht die Rechtsschutzversicherung den Sachverhalt einer genauen Überprüfung. Diese Überprüfung soll feststellen, ob tatsächliche eine Vertretungspflicht besteht. Kommt die Versicherungsgesellschaft dabei zu dem Ergebnis, dass der Rechtsschutzfall in die versicherten Risiken fällt, erteilt sie eine Deckungszusage. Die Deckungszusage besagt, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt. In die Prüfung bezieht die Versicherung jedoch auch ein, ob der Rechtsschutzfall bzw. das Ereignis in einen Zeitraum fällt, in dem Versicherungsschutz bestand. Ein Rechtsschutzfall muss nach Abschluss des Versicherungsvertrages und vor Beendigung der Versicherungsdauer eingetreten sein. Hier kann es auch sein, dass Wartezeiten berücksichtigt werden müssen. Da die Leistungen in Rechtsschutzversicherungsverträgen häufig eingeschränkt sind, sollten Versicherungsnehmer immer im Vorfeld klären, ob Versicherungsschutz besteht. In einem Rechtsschutzfall mit Deckungszusage können Versicherungsnehmer je nach Vertrag entweder einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen oder sich an den Rechtsanwalt wenden, der von der Versicherungsgesellschaft vorgegeben wird. |