Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Wertsicherungsklausel

Die Wertsicherungsklausel (auch Preisgleitklausel,Indexklausel,Preisklausel) ist eine vertragliche Regelung, die in Versicherungsverträgen festgehalten wird. Sie besagt, dass die Versicherungssumme oder die Leistungen der Versicherung in regelmäßigen Abständen an die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Versicherungsschutz auch in Zukunft den tatsächlichen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers entspricht. Die Wertsicherungsklausel wird vor allem bei langfristigen Versicherungsverträgen wie beispielsweise der Lebensversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung verwendet.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für die Wertsicherungsklausel?
Die Wertsicherungsklausel findet ihre gesetzliche Grundlage in verschiedenen Gesetzen und Klauseln.

  1. In Deutschland ist vor allem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) relevant, welches in § 169 die Anpassung der Versicherungssumme an die wirtschaftliche Entwicklung regelt.
  2. Auch in der Musterbedingung für die Lebensversicherung (MB/L) ist die Wertsicherungsklausel in § 2 Absatz 2 verankert.
  3. Darüber hinaus gibt es noch weitere gesetzliche Bestimmungen, die die Anpassung der Versicherungssumme oder der Leistungen an die wirtschaftliche Entwicklung vorsehen, wie beispielsweise das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder das Sozialgesetzbuch (SGB).

Wie funktioniert die Anpassung der Versicherungssumme?
Die Anpassung der Versicherungssumme erfolgt in der Regel automatisch. Die genauen Modalitäten werden jedoch im Versicherungsvertrag festgehalten und können je nach Versicherungsgesellschaft variieren. In der Regel wird die Anpassung der Versicherungssumme anhand von bestimmten Indizes vorgenommen, wie beispielsweise dem Verbraucherpreisindex oder dem Baupreisindex. Diese Indizes spiegeln die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung wider und dienen als Grundlage für die Berechnung der Anpassung.

Welche Vorteile hat die Wertsicherungsklausel für den Versicherungsnehmer?
Durch die Wertsicherungsklausel wird sichergestellt, dass der Versicherungsschutz auch in Zukunft den tatsächlichen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers entspricht. Insbesondere bei langfristigen Versicherungsverträgen ist dies von großer Bedeutung, da sich die wirtschaftlichen Gegebenheiten im Laufe der Zeit verändern können. Durch die Anpassung der Versicherungssumme oder der Leistungen an die wirtschaftliche Entwicklung wird der Versicherungsnehmer vor einer möglichen Unterversicherung geschützt und erhält somit eine angemessene Entschädigung im Schadensfall.

Gibt es auch Nachteile der Wertsicherungsklausel?
Die Wertsicherungsklausel kann jedoch auch Nachteile für den Versicherungsnehmer mit sich bringen.
Durch die regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme oder der Leistungen kann es zu einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge kommen. Zudem kann es vorkommen, dass die Anpassung nicht ausreichend ist und der Versicherungsschutz trotzdem nicht den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht. Auch kann es zu einer Überversicherung kommen, wenn die Anpassung der Versicherungssumme nicht an die individuelle Situation des Versicherungsnehmers angepasst wird.

Zusammenfassung
Die Wertsicherungsklausel (auch Preisgleitklausel,Indexklausel,Preisklausel) in Versicherungsverträgen sorgt dafür, dass die Versicherungssumme oder Leistungen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden, um auch zukünftig adäquaten Schutz zu bieten. Gesetzliche Regelungen hierzu finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und in weiteren Gesetzen wie dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die Anpassungen erfolgen meist automatisch und basieren auf Wirtschaftsindizes. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies Schutz vor Unterversicherung. Allerdings können dadurch auch die Versicherungsbeiträge steigen und es besteht das Risiko einer unzureichenden oder übermäßigen Anpassung.

Synonyme: Preisgleitklausel,Indexklausel,Preisklausel