Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Wiederherstellungswert

Der Wiederherstellungswert bei Versicherungen bezieht sich auf den Betrag, der benötigt wird, um eine beschädigte oder zerstörte Sache wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Er ist ein wichtiger Faktor bei der Bestimmung der Entschädigung, die ein Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens erhält.

Welche deutschen Gesetze regeln den Wiederherstellungswert?
In Deutschland gibt es mehrere Gesetze, die den Wiederherstellungswert bei Versicherungen regeln.

  1. Eines der wichtigsten ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). In § 79 Absatz 1 VVG ist festgelegt, dass der Versicherer im Schadensfall verpflichtet ist, den Wiederherstellungswert zu ersetzen. Dies gilt sowohl für Sach- als auch für Personenschäden.
  2. Des Weiteren ist der Wiederherstellungswert auch in § 249 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert. Dort wird festgelegt, dass der Geschädigte Anspruch auf den Wiederherstellungswert hat, um den Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn der schädigende Vorfall nicht eingetreten wäre.

Welche Klauseln in Versicherungsverträgen beziehen sich auf den Wiederherstellungswert?
In Versicherungsverträgen gibt es verschiedene Klauseln, die den Wiederherstellungswert betreffen.

  1. Eine wichtige Klausel ist die sogenannte "Neuwertklausel". Sie besagt, dass der Versicherer im Schadensfall den Wiederherstellungswert bis zur Höhe des Neuwerts ersetzt. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer eine Entschädigung erhält, die ausreicht, um die beschädigte Sache durch eine neue, gleichwertige zu ersetzen.
  2. Eine weitere Klausel, die oft in Versicherungsverträgen zu finden ist, ist die "Zeitwertklausel". Hier wird der Wiederherstellungswert auf den Zeitwert der beschädigten Sache begrenzt. Der Zeitwert ist der Betrag, den die Sache zum Zeitpunkt des Schadens noch wert ist. Diese Klausel wird vor allem bei älteren Gegenständen angewendet, da ihr Zeitwert oft niedriger ist als der Neuwert.

Welche Faktoren beeinflussen den Wiederherstellungswert?
Der Wiederherstellungswert wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst.

  1. Einer der wichtigsten ist der Zeitpunkt des Schadens. Je länger eine Sache in Gebrauch ist, desto niedriger ist in der Regel ihr Wiederherstellungswert.
  2. Auch der Zustand der beschädigten Sache spielt eine Rolle. Ist sie beispielsweise schon abgenutzt oder reparaturbedürftig, kann dies den Wiederherstellungswert mindern.
  3. Des Weiteren können auch regionale Unterschiede den Wiederherstellungswert beeinflussen. So können beispielsweise höhere Preise für Handwerker oder Materialien in bestimmten Gebieten zu einem höheren Wiederherstellungswert führen.

Wie wird der Wiederherstellungswert ermittelt?
Die Ermittlung des Wiederherstellungswerts erfolgt in der Regel durch einen Sachverständigen. Dies kann entweder ein Gutachter des Versicherers oder ein unabhängiger Gutachter sein. Der Sachverständige begutachtet die beschädigte Sache und ermittelt anhand verschiedener Faktoren den Wiederherstellungswert. Dazu gehören unter anderem der Zeitwert, der Zustand der Sache und die regionalen Gegebenheiten.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Wiederherstellungswert nicht mit dem tatsächlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungswert identisch ist. Der Wiederherstellungswert bezieht sich auf den Betrag, der benötigt wird, um die beschädigte Sache wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der tatsächliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungswert kann davon abweichen.

Was passiert, wenn der Wiederherstellungswert höher ist als die Versicherungssumme?
In manchen Fällen kann es vorkommen, dass der Wiederherstellungswert höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. In diesem Fall spricht man von einer Unterversicherung. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer nicht ausreichend versichert ist und im Schadensfall nicht den vollen Wiederherstellungswert erstattet bekommt.
Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, regelmäßig die Versicherungssumme zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auch eine sogenannte "Unterversicherungsverzichtsklausel" kann in Versicherungsverträgen vereinbart werden. Diese besagt, dass der Versicherer im Schadensfall auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet und den vollen Wiederherstellungswert erstattet.

Zusammenfassung
Der Wiederherstellungswert in Versicherungen ist die Summe, die nötig ist, um einen Schaden zu reparieren oder zu ersetzen. Er wird durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Deutschland geregelt. In Versicherungsverträgen kann der Wiederherstellungswert durch Neuwert- oder Zeitwertklauseln spezifiziert werden. Ein Sachverständiger bestimmt den Wert, der von Faktoren wie Alter, Zustand und regionale Kosten beeinflusst wird. Bei einer Unterversicherung wird der Schaden nicht vollständig gedeckt, es sei denn, es besteht eine Unterversicherungsverzichtsklausel.