Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Zillmerung

Die Zillmerung, auch Zillmerungs-Verfahren oder Zillmer-Verfahren ist ein Begriff aus dem Bereich der Versicherungen und beschreibt eine spezielle Methode der Kostenverrechnung. Sie wird vor allem bei Lebensversicherungen angewendet und dient dazu, die Kosten der Versicherung auf die gesamte Vertragslaufzeit zu verteilen. Der Begriff leitet sich von dem deutschen Mathematiker und Versicherungsmathematiker Johann Heinrich Zillmer ab, der das Verfahren im 19. Jahrhundert entwickelte.

Wie funktioniert das Zillmer-Verfahren?
Bei der Zillmerung werden die Abschlusskosten einer Versicherung, wie beispielsweise Provisionen für den Vermittler, Verwaltungskosten oder Risikokosten, auf die ersten Beiträge des Versicherungsnehmers umgelegt. Dadurch entstehen in den ersten Jahren höhere Kosten für den Versicherungsnehmer, die im Laufe der Zeit jedoch sinken. Dies liegt daran, dass die Abschlusskosten in der Regel nur einmalig anfallen und somit nicht jedes Jahr erneut auf die Beiträge aufgeschlagen werden müssen.

Welche rechtlichen Aspekte sind beim Zillmerungs-Verfahren zu beachten?
Bei der Zillmerung sind vor allem die rechtlichen Aspekte des Versicherungsvertragsrechts zu beachten. Hierzu gehören insbesondere die Transparenz und die Angemessenheit der Kostenverteilung. Der Versicherungsnehmer muss vor Abschluss des Vertrags über die Höhe der Abschlusskosten informiert werden und diese müssen auch in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen der Versicherung stehen. Zudem ist es wichtig, dass die Kostenverteilung im Vertrag klar und verständlich geregelt ist.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für die Zillmerung?
Das Zillmer-Verfahren ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.

  1. Hier ist in § 169 Abs. 3 VVG festgelegt, dass die Abschlusskosten bei Lebensversicherungen auf die ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit verteilt werden dürfen.
  2. Zudem müssen die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen der Versicherung stehen, wie es in § 169 Abs. 2 VVG vorgeschrieben ist.
  3. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält in § 307 BGB Regelungen zur Transparenz und Angemessenheit von Vertragsklauseln.

Welche Klauseln sind bei der Zillmerung zu beachten?
Bei der Zillmerung sind vor allem die Klauseln zur Kostenverteilung und zur Transparenz relevant. Hierzu gehören beispielsweise die Klauseln zur Höhe der Abschlusskosten, zur Verteilung der Kosten auf die Beiträge und zur Information des Versicherungsnehmers über die Kosten. Zudem sollten auch Klauseln zur Kündigung und zum Rückkaufwert des Vertrags beachtet werden, da diese ebenfalls von der Zillmerung beeinflusst werden können.

Zusammenfassung
Die Zillmerung (Zillmerungs-Verfahren oder Zillmer-Verfahren) ist ein Verfahren aus der Versicherungsbranche, das bei Lebensversicherungen die Kosten wie Provisionen und Verwaltungsaufwand auf die ersten Beiträge verteilt. Diese Methode führt zu anfangs höheren Kosten für den Versicherungsnehmer, die im Laufe der Zeit sinken. Rechtlich muss dabei Transparenz gewährleistet und die Kostenverteilung angemessen sein. Gesetzlich ist das Verfahren im Versicherungsvertragsgesetz verankert und fordert eine angemessene Kostenrelation sowie klar verständliche Vertragsklauseln.

Synonyme: Zillmerverfahren,Zillmer-Verfahren,Zillmerungs-Verfahren