Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
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Gut abgesichert in der Fahrradsaison
In der warmen Jahreszeit sind wieder mehr Menschen auf dem Fahrrad unterwegs: Bei angenehmen Temperaturen lässt sich der Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder zu Freizeitaktivitäten deutlich entspannter zurücklegen als im Auto. Viele schrecken auch aus Sorge, sich in öffentlichen Verkehrsmitteln mit Covid-19 zu infizieren, vor Fahrten mit Bus oder Bahn zurück. Nicht zuletzt ist das Fahrrad ein wichtiger Bestandteil der „grünen Verkehrswende“. Doch Radler sollten darüber nachdenken, ob sie ausreichend gegen Schäden geschützt sind.
Wichtig: So ist die Haftung bei einem Fahrradunfall
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) spricht eine klare Sprache, wenn es um einen verschuldeten Schaden geht, dem man jemandem zugefügt hat: Nach § 823 Abs. 1 ist jede Person, die eine andere vorsätzlich oder fahrlässig schädigt, dieser zu Schadensersatz verpflichtet. Da im BGB keine Obergrenze definiert ist, gilt diese Haftung unbegrenzt. Es passiert schnell, auf dem Fahrrad einen anderen Menschen zu übersehen und ihn anzufahren. Durch den Sturz kann sich dieser schwere Verletzungen zuziehen, die einen Krankenhausaufenthalt, eine lange Arbeitsunfähigkeit oder eine bleibende körperliche Beeinträchtigung nach sich ziehen. Zu den Krankheitskosten können noch Schmerzensgeld oder ein Ausgleich für den erlittenen Verdienstausfall hinzukommen. Für all das muss der Schädiger aufkommen. Da können Beträge zusammenkommen, die die meisten Menschen deutlich finanziell überfordern würden.
Um das zu verhindern, ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss. Sie kommt für alle Schäden auf, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden, leistet also auch bei grober Fahrlässigkeit. Schädigungen, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, sind bei allen Versicherern ausgeschlossen.
Verbraucher vereinbaren mit ihrem Versicherer zwei unterschiedliche Deckungssummen:
- Mit der pauschalen Deckungssumme wird eine gemeinsame Haftungsgrenze für alle Versicherungsleistungen festgelegt, die nicht nach der Schadensart unterscheidet.
- Die konkrete Deckungssumme bezieht sich auf die spezifische Haftungsgrenze für jede einzelne Schadensart. Verbraucher sollten für Personenschäden die höchste Deckungssumme vereinbaren, weil sich hier schnell große Beträge aufsummieren können.
Ein weiterer Vorteil der privaten Haftpflichtversicherung ist, dass sie im Zuge der Überprüfung der vom Geschädigten geltend gemachten Schadensersatzansprüche auch unberechtigte Forderungen abwehrt.
Schutz des Fahrrads gegen Beschädigungen und Diebstahl
Mit einer Hausratversicherung sind Beschädigungen oder der Verlust des Fahrrads abgesichert, wenn die Schädigung durch einen Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Feuer entstanden ist. Um einen Einbruchdiebstahl handelt es sich immer dann, wenn das Fahrrad widerrechtlich aus einem verschlossenen Raum (z. B. Wohnung, Garage, Keller) entwendet wurde.
Wurde das Fahrrad jedoch außerhalb eines Gebäudes z. B. an einem Zaun oder Laternenmast abgestellt und dort gestohlen, handelt es sich „nur“ um einen einfachen Diebstahl, der von der regulären Hausratversicherung nicht abgedeckt ist. Daran ändert auch nichts, wenn das Fahrrad mit einem Schloss gesichert war. Wer ein teures Fahrrad hat und dieses auch nach einem Diebstahl ersetzt haben möchte, kann seine Hausratversicherung um dieses Risiko erweitern. Das ist in der Regel gegen einen Beitragsaufschlag möglich. In manchen Policen ist der Schadensausgleich nach einem Diebstahl auch bereits enthalten.
Eigentümer von leistungsstarken Pedelecs oder E-Bikes können sich nicht auf den Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung verlassen: Sofern diese als Kleinkraftrad gelten, unterliegen sie der allgemeinen Versicherungs- und Kennzeichenpflicht und werden von den Assekuranzen nicht mehr als Fahrrad bewertet.
Private Unfallversicherung
Zu empfehlen ist eine private Unfallversicherung, denn sie zahlt, wenn nach einem Unfall dauerhaft die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Die Höhe der Versicherungsleistung richtet sich nach dem Invaliditätsgrad. Darüber hinaus ist die Vereinbarung von Assistanceleistungen sinnvoll. Zum Beispiel kann nach einen Unfall Hilfe im Haushalt ein sinnvoller Zusatzbaustein der Unfallversicherung sein.