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Das Versicherungsjournal von perfektversichert.de

In diesem Versicherungs-Journal haben wir vielfältige Informationen aus der Versicherungsbranche in Deutschland für Sie bereitgestellt.
6 Minuten Lesezeit (1147 Worte)

Reiseversicherungen - Welche Versicherungen Sie im Urlaub (nicht) brauchen

Wer eine Reise plant, erhofft sich nicht nur viele neue Eindrücke und Erholung, auf ihn warten auch Risiken. Das wissen auch die Versicherer und bieten ihren Kunden Policen an, die diese gegen jede denkbare Gefahr absichern sollen. Aber welche Versicherung ist unterwegs wirklich sinnvoll und auf welche kann verzichtet werden?

Diese Reiseversicherungen gibt es – darunter einige unnötige

 

Auslandsreisekrankenversicherung

Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung sind Reisende im Krankheitsfall auf der sicheren Seite. Sich nur auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu verlassen, ist im Ausland keine gute Idee: Sie übernimmt Krankheitskosten nur in einem sehr begrenzten Umfang und kommt nicht für einen Rücktransport nach Deutschland auf. Wenn es zwischen Deutschland und dem Reiseland kein Sozialversicherungsabkommen gibt (z. B. USA, Thailand, Ägypten, Australien), zahlt die gesetzliche Krankenkasse gar keine Krankheitskosten.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt außerdem die Kosten, die im Urlaub für eine Fahrt zum Arzt oder ins Krankenhaus entstehen und sichert eine ggf. nötige Operation ab. Wer bereit ist, ein bisschen mehr Geld für seinen Versicherungsschutz auszugeben, bekommt dafür die Kostenübernahme für den Rücktransport nach Deutschland, wenn dieser zwar medizinisch sinnvoll, aber nicht unbedingt nötig ist.
Der Versicherungsbeitrag hängt vom Alter des Versicherungsnehmers, dem Reiseziel und der Reisedauer ab. Erfahrungsgemäß ist es preisgünstiger, die Auslandsreisekrankenversicherung für ein Jahr abzuschließen. Die Versicherer bieten die Policen auch speziell für Familien mit einem besonderen Tarif an.
Verbraucher, die längere Zeit im Ausland sein wollen, sind hingegen mit einer Auslandskrankenversicherung gut versorgt.

 

Reiserücktrittskostenversicherung

Wenn eine Reise nicht angetreten werden kann und der Grund für die Absage beim Verbraucher liegt, werden sowohl von Reiseveranstaltern als auch Hotels oder Vermietern von Ferienwohnungen Stornogebühren verlangt. Diese werden prozentual vom Reisepreis immer höher, je kurzfristiger die Absage erfolgt. So sind auch Stornokosten von 100 % des Reisepreises nicht unüblich. Gegen diese Fälle soll eine Reiserücktrittskostenversicherung absichern. Sie zahlt, wenn Versicherte, Mitreisende oder nahe Angehörige erkranken oder einen Unfall erleiden und deshalb die Reise nicht antreten können. Auch der Tod eines nahen Angehörigen oder einer Begleitperson, eine zum Buchungszeitpunkt noch nicht bestehende oder festgestellte Schwangerschaft oder eine Impfunverträglichkeit sind Gründe, die einen Ausgleichsanspruch durch die Reiserücktrittversicherung auslösen. Sie sollte abgeschlossen werden, wenn es sich um eine teure Reise handelt oder Senioren oder kleine Kinder an der Reise teilnehmen. In allen anderen Fällen ist das Risiko gering, dass die Versicherung in Anspruch genommen werden muss. Wer sich für diese Versicherung entscheidet, sollte auf die Fristen achten: In der Regel muss der Vertrag entweder zwei bis sechs Wochen nach der Reisebuchung oder spätestens 30 Tage vor dem Reiseantritt abgeschlossen werden.

 

Reiseabbruchversicherung

Die Reiserücktrittskostenversicherung lässt sich gegen einen Zuschlag um die Reiseabbruchversicherung erweitern. Um die beiden Varianten voneinander zu unterscheiden, ist etwas Genauigkeit nötig: Am Beispiel einer Flugreise gilt die Reiserücktrittversicherung bis zum Flughafen, die Reiseabbruchversicherung springt ab dem Reiseantritt ein – was hier das Einchecken wäre.

 

Mallorca-Police

Auch wenn es die umgangssprachliche Bezeichnung nahelegt: Die „Mallorca-Police ist keineswegs nur auf der größten Insel der Balearen gültig. Es handelt sich hierbei um eine Mietwagen-Haftpflichtversicherung, die alle Reisenden haben sollten, die im Ausland ein Auto mieten wollen. Die im Ausland üblichen Deckungssummen sind oft so gering, dass sie bei Weitem nicht alle Schäden abdecken, die bei einem Unfall entstehen können. Der Differenzbetrag zwischen dem tatsächlichen Schaden und dem vor Ort üblichen Haftungsumfang wird dann von dieser speziellen Police übernommen. Vor dem Abschluss sollte jedoch überprüft werden, ob dieser Versicherungsschutz nicht bereits in der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten ist.

 

Reisegepäckversicherung

Das klingt zunächst plausibel: Wenn das Gepäck unterwegs verloren geht, sorgt die Reisegepäckversicherung für Ersatz. In der Praxis müssen Versicherte jedoch sehr oft feststellen, dass diese Police ihnen nicht geholfen hat: Wenn sich teure Gegenstände wie z. B. Schmuck oder eine Kamera im verschollenen Koffer befunden haben, sind diese in der Regel ohnehin nicht mitversichert. Außerdem müssen Versicherte nachweisen, dass sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit zum Verschwinden des Gepäckstücks beigetragen haben. Die Hürden hierfür sind so hoch, dass praktisch jeder Moment, in dem man seine Augen nicht auf seine Koffer gerichtet hat, als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird und zum Leistungsausschluss führt. Was viele Verbraucher nicht wissen: Zwischen der Gepäckaufgabe am Start-Flughafen und der Gepäckrückgabe am Ziel-Airport muss die Fluglinie für den Verlust bis zu einer Haftungsobergrenze von 1.300 Euro geradestehen. Sofern es sich um eine Pauschalreise handelt, ist der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. Sollte das Gepäck bei einem Einbruch in die Ferienunterkunft abhandenkommen, kommt innerhalb Europas die eigene Hausratversicherung für den Schaden auf; bei neueren Policen gilt der Versicherungsschutz sogar weltweit. Der Ruf der Reisegepäckversicherung ist so schlecht, dass sie von Verbraucherschützern auch spöttisch als „Niemals-Geld-Police“ bezeichnet wird.

 

Reiseunfallversicherung

Die Reiseunfallversicherung ist für die Mehrheit der Reisenden nicht nötig. Nur, wer keine private Unfallversicherung abgeschlossen hat oder Risikosportarten betreibt, sollte über sie nachdenken. Fachleute kritisieren zudem die niedrigen Deckungssummen, die nur einen unzureichenden Schutz bieten. Risikosportler sollten sich vor dem Abschluss vergewissern, ob die Police die von ihnen ausgeübte Sportart abdeckt. Erwähnenswert sind nur die bei Invalidität oder Tod gezahlten Leistungen.

 

Soforthilfe- oder Reisenotrufversicherung

Angebote für Soforthilfe- oder Reisenotrufversicherung appellieren an das Sicherheitsgefühl der Reisenden. Hier geht es darum, bestimmte Dienstleistungen im Urlaubsland zu übernehmen. Diese sind allerdings oft schon in anderen Policen enthalten oder werden durch das Hotel im Rahmen des üblichen Services übernommen: Für Personal an der Rezeption ist es kein Problem, die Anschrift der deutschen Botschaft herauszufinden, wenn beispielsweise der Reisepass verlorengegangen ist. Einige Versicherungsunternehmen bieten die Soforthilfeversicherung gemeinsam mit der Auslandskrankenversicherung an.

 

Reise-Haftpflichtversicherung

Die Reise-Haftpflichtversicherung bietet sich für Langzeitreisende an. Grundsätzlich zahlt eine normale Privathaftpflichtversicherung auch für Schäden, die vom Versicherten im Ausland verursacht werden – allerdings je nach Vertrag nur für ein bis drei Jahre. Wer also beispielsweise eine ausgedehnte Weltreise plant oder einige Jahre im Ausland studieren möchte, sollte sich für eine Auslands- oder Reisehaftpflichtversicherung entscheiden. Sofern Versicherte ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden, erlischt der Schutz durch eine private Haftpflichtversicherung ohnehin.

 

Ein „roter Faden“ für Reiseversicherungen

  • Wenn eine Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, wird Verbrauchern oft direkt danach der Abschluss von Reiseversicherungen angeboten. Das sieht zunächst ganz praktisch aus, weil man die Buchung der Reise und den Abschluss des passenden Versicherungsschutzes „in einem Aufwasch“ erledigt hat. Diese Versicherungen sind für die Kunden jedoch vergleichsweise teuer: Die Reisebüros vermitteln die Policen für die Versicherungsunternehmen und erhalten dafür eine Provision in Höhe von 15 bis 30 %. Hinzu kommt, dass die dort angebotenen Versicherungen nicht unbedingt die besten Leistungen bieten.
  • Sofern Verbraucher eine Kreditkarte haben, lohnt sich ein Blick in den Vertrag: Viele Kreditkartenbieter haben in ihre Leistungen bereits einen Versicherungsschutz für das Ausland eingeschlossen.
  • Verbraucher sollten keine Versicherung ohne einen Vergleich abschließen. Die Tarife unterscheiden sich deutlich, weil manche von ihnen eine Selbstbeteiligung vorsehen.
  • Das Kleingedruckte gibt Aufschluss über die Kündigungsbedingungen: Manche Versicherungen sind auf den Reisezeitraum beschränkt, andere verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr.
  • Versicherungspakete lohnen sich normalerweise nicht: Jede der enthaltenen Versicherungen ist separat günstiger erhältlich. Die meisten sind außerdem zu teuer und bieten einen zu geringen Schutz.
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