Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Aufschubzeit

Die Aufschubzeit ist die Zeitspanne zwischen dem Abschluss einer Versicherung und dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsschutz tatsächlich beginnt. Sie wird auch als Wartezeit bezeichnet und ist in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Die Dauer der Aufschubzeit kann je nach Versicherungsart variieren und beträgt in der Regel zwischen einem und sechs Monaten. Während dieser Zeit ist der Versicherungsnehmer zwar bereits versichert, erhält jedoch noch keine Leistungen von seiner Versicherung.

Warum gibt es eine Aufschubzeit?
Die Aufschubzeit dient dazu, die Versicherungsgesellschaft vor möglichen Missbrauchsfällen zu schützen. Sie stellt sicher, dass der Versicherungsnehmer nicht kurzfristig eine Versicherung abschließt, um dann direkt Leistungen in Anspruch zu nehmen. Durch die Aufschubzeit wird sichergestellt, dass der Versicherungsnehmer tatsächlich einen dauerhaften Versicherungsschutz wünscht und bereit ist, dafür auch Beiträge zu zahlen.

Welche Versicherungen haben eine Aufschubzeit?
Grundsätzlich haben alle Arten von Versicherungen eine Aufschubzeit, jedoch ist diese bei bestimmten Versicherungen besonders relevant:

  1. Lebensversicherung
    Bei Lebensversicherungen ist die Aufschubzeit von besonderer Bedeutung, da sie in der Regel eine lange Laufzeit haben und häufig als Altersvorsorge genutzt werden. Die Aufschubzeit dient hier als Schutzmechanismus für die Versicherungsgesellschaft, um sicherzustellen, dass der Versicherungsnehmer tatsächlich die vereinbarten Beiträge zahlt und somit den Versicherungsschutz verdient. Zudem ermöglicht die Aufschubzeit der Versicherungsgesellschaft, die Risiken des Versicherungsnehmers genauer zu prüfen und gegebenenfalls individuelle Risikozuschläge oder Ausschlüsse zu vereinbaren.

  2. Krankenversicherung
    Auch bei Krankenversicherungen ist eine Aufschubzeit üblich. Diese dient dazu, dass Versicherungsnehmer nicht kurzfristig eine Versicherung abschließen, um dann direkt im Anschluss teure Behandlungen oder Operationen in Anspruch zu nehmen. Durch die Aufschubzeit wird sichergestellt, dass der Versicherungsnehmer tatsächlich regelmäßig Beiträge zahlt und somit den Versicherungsschutz verdient. Zudem ermöglicht die Aufschubzeit der Versicherungsgesellschaft, die Gesundheitsrisiken des Versicherungsnehmers zu prüfen und gegebenenfalls individuelle Risikozuschläge zu vereinbaren.

  3. Berufsunfähigkeitsversicherung
    Berufsunfähigkeitsversicherungen haben ebenfalls eine Aufschubzeit, die in der Regel zwischen sechs Monaten und einem Jahr liegt. Diese dient dazu, dass die Versicherungsgesellschaft prüfen kann, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich berufsunfähig ist und somit Anspruch auf Leistungen hat. Würde der Versicherungsschutz sofort bei Vertragsabschluss greifen, könnte dies zu Missbrauch führen. Durch die Aufschubzeit wird sichergestellt, dass der Versicherungsnehmer tatsächlich die vereinbarten Beiträge zahlt und somit den Versicherungsschutz verdient.

  4. private Rentenversicherung
    Private Rentenversicherungen haben in der Regel eine längere Aufschubzeit, die bis zum Renteneintrittsalter des Versicherungsnehmers reichen kann. Diese dient dazu, dass der Versicherungsnehmer über einen längeren Zeitraum regelmäßig Beiträge zahlt und somit eine ausreichende Altersvorsorge aufbauen kann. Zudem ermöglicht die Aufschubzeit der Versicherungsgesellschaft, die individuellen Risiken des Versicherungsnehmers zu prüfen und gegebenenfalls individuelle Risikozuschläge zu vereinbaren.

Wie wirkt sich die Aufschubzeit auf den Versicherungsschutz aus?
Während der Aufschubzeit besteht grundsätzlich bereits Versicherungsschutz, jedoch nur eingeschränkt. Das bedeutet, dass die Versicherung in dieser Zeit nur für bestimmte Schadensfälle aufkommt oder bestimmte Leistungen nicht erbracht werden. Diese Einschränkungen sind ebenfalls in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Erst nach Ablauf der Aufschubzeit wird der volle Versicherungsschutz gewährt und alle Leistungen können in Anspruch genommen werden.

Gibt es Ausnahmen von der Aufschubzeit?
In manchen Fällen kann die Aufschubzeit auch entfallen oder verkürzt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Versicherungsnehmer bereits bei einem anderen Versicherer versichert war und den Vertrag zu einem neuen Anbieter wechselt. In diesem Fall kann die Aufschubzeit entfallen, da der Versicherungsnehmer bereits nachgewiesen hat, dass er dauerhaft versichert sein möchte. Auch bei bestimmten Vorerkrankungen kann die Aufschubzeit verkürzt oder ganz aufgehoben werden.

Zusammenfassung
Verschiedene Versicherungsarten wie Lebens-, Kranken-, Berufsunfähigkeits- und private Rentenversicherungen haben eine Aufschubzeit, die zwischen Vertragsabschluss und Beginn des Versicherungsschutzes liegt. Die Aufschubzeit schützt die Versicherungsgesellschaft und stellt sicher, dass der Versicherungsnehmer die Beiträge zahlt, bevor er Leistungen erhält. Sie ermöglicht auch die Prüfung der individuellen Risiken des Versicherungsnehmers. Nach Ablauf der Aufschubzeit ist der Versicherungsnehmer im Schadensfall abgesichert.