Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Entschädigungswert

Der Entschädigungswert ist ein Begriff aus dem Bereich des Schadensersatzrechts und bezieht sich auf den monetären Wert, der einer Person oder einem Unternehmen bei einem Schaden oder einer Beeinträchtigung zusteht. Er soll den erlittenen Verlust oder die entstandenen Kosten ausgleichen und somit eine Kompensation für den erlittenen Schaden darstellen.

Welche Gesetze und Klauseln regeln den Entschädigungswert?
Der Entschädigungswert ist in verschiedenen Gesetzen und Klauseln geregelt. Zu den wichtigsten gehören das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG).

  1. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Entschädigungswert in den §§ 249 bis 253 geregelt. Hier wird der Anspruch auf Schadensersatz bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit sowie bei Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum geregelt. Auch die Berechnung des Entschädigungswertes wird in diesen Paragraphen näher erläutert.

  2. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt in den §§ 74 bis 81 die Entschädigung bei Versicherungsfällen. Hier wird unter anderem festgelegt, dass der Entschädigungswert bei Sachversicherungen den Wiederbeschaffungswert oder den Zeitwert der beschädigten Sache nicht übersteigen darf.

  3. Das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten regelt in den §§ 1 bis 15 die Entschädigung für Personen, die durch eine Gewalttat körperlich oder seelisch geschädigt wurden. Hier wird der Entschädigungswert anhand der Art und Schwere der Verletzung sowie des Einkommens der geschädigten Person berechnet.

Wie wird der Entschädigungswert berechnet?
Die Berechnung des Entschädigungswertes richtet sich nach dem jeweiligen Gesetz oder der Klausel, die den Schadensfall regelt. Im Allgemeinen wird der Wert anhand des erlittenen Schadens oder der entstandenen Kosten ermittelt. Dabei werden unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt:

  1. Art und Umfang des Schadens
    Je nach Art des Schadens, wie beispielsweise Körperverletzung, Sachschaden oder Vermögensschaden, kann der Entschädigungswert unterschiedlich berechnet werden.

  2. Höhe der entstandenen Kosten
    Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen.

  3. Einkommensverlust
    Falls durch den Schaden ein Einkommensverlust entstanden ist, kann dieser in die Berechnung des Entschädigungswertes einfließen.

  4. Schmerzensgeld
    Bei körperlichen oder seelischen Verletzungen kann zusätzlich zum Entschädigungswert auch Schmerzensgeld zugesprochen werden.

  5. Versicherungssumme
    Bei Versicherungsfällen ist der Entschädigungswert oft durch die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.

Welche Arten von Entschädigungswerten gibt es?
Je nach Art des Schadens oder der Beeinträchtigung gibt es verschiedene Arten von Entschädigungswerten. Dazu zählen unter anderem:

  1. Wiederbeschaffungswert
    Dieser Wert bezieht sich auf den Betrag, der benötigt wird, um einen beschädigten oder zerstörten Gegenstand in gleicher Art und Güte zu ersetzen.

  2. Zeitwert
    Der Zeitwert ist der Betrag, der zum Zeitpunkt des Schadens für den beschädigten Gegenstand gezahlt werden würde. Hier wird der Wertverlust aufgrund von Alter und Abnutzung berücksichtigt.

  3. Nutzungsausfallentschädigung
    Diese Art des Entschädigungswertes wird bei beschädigten oder zerstörten Gegenständen verwendet, die nicht mehr genutzt werden können. Hier wird der entgangene Nutzen durch eine Entschädigung ausgeglichen.

  4. Ertragsausfallentschädigung
    Bei Unternehmen oder Selbstständigen kann der Entschädigungswert auch den entgangenen Gewinn oder Umsatz (Ertragsausfall) aufgrund des Schadens beinhalten.

  5. Schmerzensgeld
    Wie bereits erwähnt, kann zusätzlich zum Entschädigungswert auch Schmerzensgeld bei körperlichen oder seelischen Verletzungen zugesprochen werden.

Zusammenfassung
Der Entschädigungswert im Schadensersatzrecht bestimmt den Geldbetrag, der als Kompensation für einen Schaden zusteht. Dieser Wert ist in Gesetzen wie dem BGB, dem VVG und dem OEG geregelt und umfasst den Schadensersatz bei Verletzungen, Sach- und Vermögensschäden. Die Berechnung erfolgt je nach Schadenstyp und berücksichtigt unter anderem Reparaturkosten, Einkommensverluste und Schmerzensgeld. Es gibt verschiedene Entschädigungsarten, darunter Wiederbeschaffungswert, Zeitwert und Nutzungsausfallentschädigung.