Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Invaliditätsversicherung

Eine Invaliditätsversicherung ist eine Versicherung, die im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit des Versicherten Leistungen erbringt. Sie dient somit als finanzieller Schutz vor den Folgen einer Invalidität, die durch Krankheit oder Unfall verursacht werden kann.

  • Abgrenzung zur Unfallversicherung
    Die Abgrenzung zur Unfallversicherung liegt darin, dass die Invaliditätsversicherung auch bei einer dauerhaften Beeinträchtigung aufgrund von Krankheiten greift, während die Unfallversicherung nur bei Unfällen leistet. Zudem ist die Invaliditätsversicherung nicht auf bestimmte Unfallarten beschränkt, sondern umfasst alle möglichen Ursachen für eine Invalidität.

  • Abrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
    Im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die ebenfalls bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall einspringt, ist die Invaliditätsversicherung weniger spezifisch. Während die Berufsunfähigkeitsversicherung den Verlust der eigenen Berufsfähigkeit absichert, deckt die Invaliditätsversicherung jegliche Art von Invalidität ab, unabhängig von der Tätigkeit des Versicherten.

  • Abrenzung zur Grundfähigkeitsversicherung
    Die Grundfähigkeitsversicherung hingegen ist eine vergleichsweise neue Form der Absicherung und sichert bestimmte Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen oder Gehen ab. Sie greift, wenn der Versicherte aufgrund des Verlusts einer oder mehrerer dieser Fähigkeiten in seinem Alltag eingeschränkt ist. Im Gegensatz zur Invaliditätsversicherung ist hier keine dauerhafte Beeinträchtigung notwendig, sondern es reicht bereits eine vorübergehende Einschränkung aus.

Die Zahlungsdauer der Invaliditätsversicherung hängt von der Art und dem Grad der Invalidität ab. In der Regel wird eine Rente bis zum Eintritt in das Rentenalter gezahlt, sofern die Invalidität bis dahin andauert. Bei einer teilweisen Invalidität wird die Rente entsprechend der Höhe der Beeinträchtigung gezahlt. In manchen Fällen kann die Versicherung auch eine Einmalzahlung leisten, wenn die Invalidität beispielsweise durch einen Unfall verursacht wurde.

Die Invaliditätsversicherung stellt insgesamt eine umfassende Absicherung bei dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit dar und deckt eine breitere Palette an Ursachen und Folgen ab. Die genaue Leistungsdauer und -höhe hängt von der individuellen Vertragsgestaltung und dem Grad der Invalidität ab. Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss einer Invaliditätsversicherung ausführlich zu informieren und verschiedene Angebote zu vergleichen, um die passende Absicherung für die persönlichen Bedürfnisse zu finden.