Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Meldefrist | Eine Versicherung muss bei Eintritt eines Schadens unverzüglich informiert werden. Um einen Schaden zu melden, muss die Versicherungsgesellschaft telefonisch, online, per Mail oder schriftlich kontaktiert werden. Für Schadensmeldungen gelten verschiedene Meldefristen, innerhalb dieser der Schaden gemeldet werden muss. Geschieht dies nicht innerhalb der jeweiligen Meldefrist, können die Ansprüche auf Leistung bzw. Schadensregulierung verwirkt sein. Die für einen Versicherungsvertrag gültige Meldefrist ergibt sich aus der Versicherungspolice. Bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die übliche Meldefrist bis zu einer Woche. Kfz-Haftpflichtversicherungen müssen nach einem Verkehrsunfall prüfen, von wem der Schaden verursacht wurde und in welchem Umfang Schäden entstanden sind. Deshalb ist eine Schadensmeldung innerhalb der Meldefrist wichtig, um Schadensfälle noch vor Durchführung von Reparaturen zu prüfen und potenziell unberechtigte Schadensersatzansprüche abzuwehren. Generell ist es sinnvoll, einen Schaden unmittelbar nach dem Ereignis der Versicherung zu melden. Auch sollten Versicherungsnehmer in ihren Unterlagen nach der jeweiligen Meldefrist schauen und sie verinnerlichen. Denn bei Unfallversicherungen gelten zum Beispiel viel längere Fristen. Die Meldefrist bei vielen Unfallversicherungen beträgt 15, 24 oder 36 Monate. Dies aus dem Grund, dass eine Unfallversicherung erst dann leisten muss, wenn dauerhafte Unfallfolgen auftreten. Dies kann in viele Fällen erst später nach eingehenden Behandlungen und Untersuchungen der Fall sein, sodass Unfallversicherungen mit stark verlängerten Meldefristen arbeiten. |