Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung ist eine einseitige Beendigung eines Vertragsverhältnisses durch eine Vertragspartei unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist. Sie ist im Allgemeinen in den Vertragsbedingungen oder im Gesetz geregelt und kann sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern, Vermietern und Mietern, Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen sowie anderen Vertragsparteien ausgesprochen werden.

Allgemeine Informationen zur ordentlichen Kündigung
Eine ordentliche Kündigung erlaubt es, einen Vertrag ohne speziellen Grund zu beenden, was Flexibilität gewährleistet. Die Kündigungsfrist, die entweder vertraglich oder gesetzlich festgelegt ist, soll dem anderen Partei genug Zeit zur Anpassung geben. Die Kündigung muss schriftlich und mit Angaben wie Vertragsbezeichnung, Frist und Termin erfolgen, eine Begründung ist optional.
Im Arbeitsrecht gibt es zudem Kündigungsschutzregelungen, die Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Entlassungen schützen und bestimmte Bedingungen für eine wirksame Kündigung vorschreiben.

Ordentliche Kündigung bei Versicherungen
Ein Beispiel für eine ordentliche Kündigung in der Versicherungsbranche ist die Kündigung eines Versicherungsvertrags durch den Versicherungsnehmer. Hier gelten bestimmte Vorschriften, die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt sind.

  1. Kündigungsfrist
    Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat und beginnt mit Zugang der Kündigung beim Versicherer. Bei Lebensversicherungen kann sie jedoch bis zu drei Monate betragen.
  2. Kündigungstermin
    Der Versicherungsvertrag endet mit Ablauf des Versicherungsjahres, für das die Prämie gezahlt wurde. Bei Lebensversicherungen kann der Kündigungstermin auch auf das Ende des Versicherungsjahres verschoben werden, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde.
  3. Besonderheiten bei Lebensversicherungen
    Bei Lebensversicherungen gibt es die Möglichkeit der Kündigung mit Wirkung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wenn der Vertrag mindestens drei Jahre bestanden hat. Auch eine Kündigung aus wichtigem Grund, wie zum Beispiel bei Zahlungsverzug des Versicherers, ist möglich.
  4. Sonderkündigungsrecht
    Unter bestimmten Umständen, wie zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung oder einer Leistungsreduzierung, haben Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Dieses ermöglicht eine außerordentliche Kündigung des Vertrags, ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist.

Siehe auch: Kündigung von Versicherungen.