Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
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Begriff | Definition |
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Quotentarif | Beim Quotentarif handelt es sich um einen Tarif in der PKV, also privaten Krankenversicherung, der auf die Bedürfnisse von beihilfeberechtigten Personen wie etwa Beamte und ihre Angehörigen zugeschnitten ist. Die durch den Quotentarif versicherten Kosten werden in diesem Fall nur in Höhe der jeweils vereinbarten Quote erstattet. Im Gegensatz zur GKV (gesetzliche Krankenversicherung) gibt es bei der PKV mehr Tarife und individuelle Leistungen. Die Beiträge für die PKV richten sich nach Alter und Gesundheit, während in der GKV das Einkommen bis zur Bemessungsgrenze ausschlaggebend ist. Beim Quotentarif für Staatsdiener oder Beamte handelt es sich um einen reduzierten Tarifbeitrag, bei dem Versicherte zwischen 30 % und 50 % der Kosten selbst tragen. Dieser Restanteil wird in der Regel über die Beihilfe oder freie Heilfürsorge vom jeweiligen Dienstherren übernommen. Beamten entstehen also beim Quotentarif keine Kostenlücken. Bei vielen Beamten werden die Krankenversicherungskosten vollständig vom Dienstherren übernommen wie etwa bei der Bundeswehr. Hierbei wird von der freien Heilfürsorge gesprochen, die es für einige Berufsgruppen gibt. Mit Eintritt in das Rentenalter entfällt die volle Kostenübernahme. In diesem Fall besteht nur noch der Anspruch auf Beihilfe, sodass Restkosten über den Quotentarif günstig abgedeckt werden können. Da für viele Beamte die freie Heilfürsorge schon vor Eintritt in das Rentenalter endet, gilt der Quotentarif auch in jungen Jahren als sinnvoll. Dies, zumal dann auch die Beiträge im Alter gering gehalten werden können. Der Quotentarif in der PKV kann am jeweiligen Beihilfeniveau ansetzen und so die Kosten voll decken, sodass Beamte auch nach ihrem Ausscheiden kostengünstig abgesichert sind. Die Heilfürsorge für Beamte erstattet nicht die kompletten Kosten, sondern nur 30 % bis 50 %, was in den Bundesländern und bei Berufsgruppen abweichen kann. Die restlichen Kosten müssen selbst übernommen werden. Da wegen der beruflichen Situation auch gar kein Volltarif erforderlich ist, gilt der Quotentarif als effiziente Lösung für Beamte. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen sind keine Quotentarife vorgesehen, weshalb sich viele Beamte und Anwärter für diesen Sondertarif entscheiden. Einige PKV Anbieter haben Quotentarife auch für andere Berufsgruppen eröffnet, um die Monatsbeiträge senken zu können. Versicherungsnehmer erhalten die Möglichkeit, den Selbstbehalt in seiner Höhe selbst zu bestimmen, was sich wiederum auf die Höhe der Prämien auswirkt. Auch Krankenzusatzversicherungen arbeiten mit Quotentarifen.
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