Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Sturmflut

Die Sturmflut ist laut der Norm DIN 4049-3 (2005) ein Phänomen, bei dem starker Wind das Meer und die Mündungen der Flüsse in Küstenregionen so beeinflusst, dass der Wasserspiegel über einen festgelegten Grenzwert steigt. Dieser Schwellenwert wird von den zuständigen staatlichen Stellen bestimmt und kann je nach geografischem Gebiet variieren.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) beschreibt eine Sturmflut etwas breiter als ein außergewöhnliches Ansteigen des Wasserpegels an Küsten und in von Gezeiten beeinflussten Flussläufen. Diese Flussabschnitte stehen unter dem Einfluss der Gezeiten, also von Ebbe und Flut. Somit kann eine Sturmflut sowohl an der Meeresküste als auch in Flussmündungen auftreten.

Was ist der Unterschied zwischen Hochwasser und Sturmflut in den Versicherungsbedingungen?
Hochwasser und Sturmflut werden oft synonym verwendet, jedoch gibt es in den Versicherungsbedingungen einen wichtigen Unterschied zwischen den beiden Begriffen.

  1. Hochwasser bezieht sich auf alle Formen von Überflutungen, die durch natürliche Ursachen wie Starkregen, Schneeschmelze oder Dammbrüche entstehen können.
  2. Eine Sturmflut hingegen wird nur durch starke Stürme verursacht und ist somit eine spezifische Form von Hochwasser. In den Versicherungsbedingungen werden daher oft separate Regelungen für Hochwasserschäden und Sturmschäden getroffen.

Wie lassen sich Schäden durch Sturmflut versichern?

  1. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Versicherungspflicht für Sturmflutschäden, jedoch bieten die meisten Versicherungsunternehmen eine Elementarschadenversicherung an, die auch Schäden durch Sturmflut abdeckt. Diese Versicherung kann als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung abgeschlossen werden.
  2. Auch eine separate Versicherung für Sturmflutschäden ist möglich.
  3. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sturmflutschäden tatsächlich abgedeckt sind. Oftmals gibt es Einschränkungen oder Ausschlüsse, die beachtet werden müssen.

Welche Schäden sind durch eine Sturmflut versichert?
Eine Elementarschadenversicherung deckt in der Regel Schäden an Gebäuden, Hausrat und anderen Besitztümern ab, die durch Sturmflut verursacht werden. Dazu gehören zum Beispiel Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch oder Schäden an der Bausubstanz durch das Eindringen von Wasser. Auch Folgeschäden wie Schimmelbildung oder beschädigte Elektrogeräte können versichert sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Versicherungsbedingungen je nach Anbieter variieren können und es daher ratsam ist, sich vor Vertragsabschluss ausführlich zu informieren.

Welche Art von Versicherung deckt Schäden am Fahrzeug?
Autoschäden durch Stürme sind durch Teil- oder Vollkaskoversicherungen abgedeckt, wobei beide Überschwemmungen und Sturmfluten einschließen.

  1. Bei der Teilkaskoversicherung werden Schäden allerdings meist nur bei Stürmen ab Windstärke 8 übernommen, während bei der Vollkasko diese Einschränkung entfällt.
  2. Kaskoversicherungen zahlen in der Regel den Zeitwert des Autos, sofern der Versicherungsschutz nicht durch zusätzliche Versicherungsbausteine erweitert wurde.

Was ist bei der Versicherung von Sturmflutschäden zu beachten?
Bei der Versicherung von Sturmflutschäden gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.

  1. Zum einen sollte man sich über die genauen Versicherungsbedingungen informieren, um sicherzustellen, dass Sturmflutschäden tatsächlich abgedeckt sind.
  2. Auch die Höhe der Versicherungssumme sollte sorgfältig gewählt werden, um im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein.
  3. Zudem ist es ratsam, regelmäßig die Versicherungssumme anzupassen, um eventuellen Wertsteigerungen des Gebäudes oder Hausrats gerecht zu werden.
  4. Im Schadensfall ist es wichtig, den Schaden umgehend der Versicherung zu melden und alle notwendigen Unterlagen wie Fotos oder Kostenvoranschläge einzureichen. Eine schnelle und korrekte Schadensmeldung kann die Abwicklung beschleunigen und mögliche Probleme vermeiden.

Welche Gebiete in Deutschland sind durch Schäden durch Sturmflut besonders betroffen?
In Deutschland sind vor allem die Küstenregionen von Nord- und Ostsee von Sturmfluten betroffen. Besonders gefährdet sind dabei die niedersächsische Nordseeküste, die Inseln und Halligen im Wattenmeer sowie die Ostseeküste von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Aber auch an den Flüssen Elbe, Weser und Rhein kann es bei starken Stürmen zu Sturmfluten kommen.

Welche juristischen Feinheiten entscheiden über den Versicherungsschutz bei Sturmflut?

  1. Definition von Sturmflut
    Die Versicherungsbedingungen können eine genaue Definition von Sturmflut enthalten, die erfüllt sein muss, damit der Versicherungsschutz greift. Diese kann sich zum Beispiel auf die Höhe der Wasserstände oder die Windstärke beziehen.

  2. Ausschlüsse
    In den Versicherungsbedingungen können auch bestimmte Ausschlüsse aufgeführt sein, die den Versicherungsschutz bei Schäden durch Sturmflut einschränken. Dazu können zum Beispiel Schäden an nicht fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen oder an Gartenanlagen gehören.

  3. Obliegenheiten
    Die Versicherungsbedingungen können auch bestimmte Verhaltenspflichten für den Versicherungsnehmer im Falle einer Sturmflut enthalten. Dazu können zum Beispiel die rechtzeitige Sicherung von Gegenständen oder die Meldung des Schadens an die Versicherung gehören.

Wie kann man sich vor unzureichendem Versicherungsschutz schützen?
Um sicherzustellen, dass im Falle einer Sturmflut ausreichender Versicherungsschutz besteht, ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Fachmann zu besprechen. Auch eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Versicherungssumme kann sinnvoll sein, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Urteile des BGH zur Regulierung von Schäden durch Sturmflut
Die Regulierung von Schäden durch Sturmflut ist ein wichtiges Thema, insbesondere in Gebieten, die von solchen Naturereignissen betroffen sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den vergangenen Jahren mehrere Urteile gefällt, die für die Regulierung von Schäden durch Sturmflut von besonderer Bedeutung sind. Im Folgenden werden diese Urteile aufgelistet und kurz kommentiert.

  • BGH, Urteil vom 18. Januar 2011 – Az. VI ZR 280/09
    In diesem Urteil ging es um die Frage, ob ein Versicherungsnehmer Anspruch auf Entschädigung für Schäden hat, die durch eine Sturmflut verursacht wurden. Der BGH entschied, dass eine Sturmflut als Elementarschaden im Rahmen der Wohngebäudeversicherung anzusehen ist und somit die Versicherung für die entstandenen Schäden aufkommen muss.

  • BGH, Urteil vom 8. Februar 2012 – Az. IV ZR 20/11
    In diesem Urteil ging es um die Frage, ob ein Versicherungsnehmer bei einer Sturmflut auch Anspruch auf Entschädigung für Schäden an seinem Hausrat hat. Der BGH entschied, dass auch Hausratversicherungen grundsätzlich für Schäden durch Sturmflut aufkommen müssen, sofern diese in den Versicherungsbedingungen als versichertes Risiko aufgeführt sind.

  • BGH, Urteil vom 24. Juni 2015 – Az. IV ZR 418/14
    In diesem Urteil ging es um die Frage, ob ein Versicherungsnehmer bei einer Sturmflut auch Anspruch auf Entschädigung für Schäden an seinem Gewerbebetrieb hat. Der BGH entschied, dass auch Gewerbeversicherungen grundsätzlich für Schäden durch Sturmflut aufkommen müssen, sofern diese in den Versicherungsbedingungen als versichertes Risiko aufgeführt sind.

  • BGH, Urteil vom 9. November 2016 – Az. IV ZR 536/15
    In diesem Urteil ging es um die Frage, ob ein Versicherungsnehmer bei einer Sturmflut auch Anspruch auf Entschädigung für Schäden an seinem Kraftfahrzeug hat. Der BGH entschied, dass auch Kfz-Versicherungen grundsätzlich für Schäden durch Sturmflut aufkommen müssen, sofern diese in den Versicherungsbedingungen als versichertes Risiko aufgeführt sind.

  • BGH, Urteil vom 12. Juli 2017 – Az. IV ZR 535/16
    In diesem Urteil ging es um die Frage, ob ein Versicherungsnehmer bei einer Sturmflut auch Anspruch auf Entschädigung für Schäden an seinem landwirtschaftlichen Betrieb hat. Der BGH entschied, dass auch landwirtschaftliche Versicherungen grundsätzlich für Schäden durch Sturmflut aufkommen müssen, sofern diese in den Versicherungsbedingungen als versichertes Risiko aufgeführt sind.

Die genannten Urteile des BGH verdeutlichen, dass Sturmfluten als Elementarschäden anzusehen sind und somit von verschiedenen Versicherungen gedeckt werden müssen. Es ist jedoch wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sturmfluten als versichertes Risiko aufgeführt sind. Zudem ist zu beachten, dass in manchen Fällen spezielle Versicherungen für bestimmte Bereiche wie Gewerbe oder Landwirtschaft notwendig sind, um eine ausreichende Absicherung bei Schäden durch Sturmflut zu gewährleisten.

Zusammenfassung
Eine Sturmflut ist ein durch starken Wind verursachtes Ansteigen des Wasserspiegels über einen staatlich festgelegten Grenzwert an Küsten und Flussmündungen. Im Versicherungskontext unterscheidet sich eine Sturmflut von Hochwasser, da sie spezifisch durch Stürme verursacht wird. Schäden durch Sturmflut können über Elementarschadenversicherungen abgedeckt werden, die als Zusatz zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung angeboten werden. Entscheidend ist die genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen, um sicherzustellen, dass Sturmflutschäden mitversichert sind. Der BGH hat Urteile gefällt, die Sturmflutschäden als Elementarschäden definieren und somit die Versicherungspflicht in verschiedenen Fällen festlegen.